21.07.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 824 -Brüsseler Ring- I. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 21.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- verwiesen
Beratung
Herr Kriesel hält einen Power Point gestützten Vortrag über den bisherigen Verlauf sowie über die Hintergründe zum Änderungs- und Offenlagebeschluss. Er korrigiert eine Formulierung im Beschlussvorschlag: zwar erstrecke sich die Bebauungsplanänderung nur auf das Gebiet des Grundstückes Nr. 55; es handele sich aber nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, da mit diesem die vertragliche Verpflichtung zur Errichtung genau dieses Vorhabens in einer bestimmten Zeit verbunden wäre.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung knüpfe an die in der Sitzung des Planungsausschusses am 04.11.2010 vorgestellte Hochbauplanung als Ersatz für das Gebäude Brüsseler Ring an (ehemalige Waldschule Breuer), welches nun abgerissen werden solle, nachdem es nicht mehr unter Denkmalschutz steht. Er soll die Grundlage schaffen für eine wirtschaftliche neue Bebauung mit zeitgemäßen Höhenfestsetzungen, angepasst an die vorhandene Gebietsstruktur. Der Ausschuss hatte in der vorgenannten Sitzung beschlossen, dass die am Waldweg genehmigten Höhen und die Bebauung einer Fläche von 600 qm nicht überschritten werden dürften. Zu den festgesetzten Höhen soll es nun im Bebauungsplan eine Ausnahme geben für eine Einhausung und ein Schwimmbad auf dem Flachdach des Staffelgeschosses, welche die Gebäudehöhe um bis zu 0,4 m überschreiten darf, begrenzt auf 60 qm.
Herr Rau erinnert daran, dass es zu diesem Bebauungsplan ein gerichtliches Verfahren gegeben habe. Er fragt, ob die Höhenfestsetzungen das Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs seien.
Herr Kriesel beantwortet die Frage und teilt mit, die Stadt habe das gerichtliche Verfahren verloren. Die getroffenen Festsetzungen für die Errichtung des geplanten viergeschossigen Gebäudes seien aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Aachen getroffen worden.
Herr Plum äußert seine Bedenken, es könne zu einem Prozess kommen, wenn die Festsetzungen nicht mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt und einvernehmlich geregelt worden seien.
Herr Fauck erklärt, der heute vorgelegte Entwurf sei abgestimmt worden, räumt aber auf Nachfrage des Herrn Rau hin ein, dass es keinen Vertrag zwischen Stadt und Eigentümer gebe.
Frau Schlick stellt fest, die Verwaltungsvorlage enthalte in Bezug auf den Gerichtbeschluss zu wenige Informationen, was eine Entscheidung des Ausschusses erschwere.
Herr Fauck versichert, der Beschluss des Ausschusses vom 04.11.2010 (unter „Private Bauvorhaben“) sei mit Ausnahme des Schwimmbades eins zu eins übernommen worden.
Herr Rau hält die juristische Seite nach wie vor für problematisch und fordert, mit der Änderung des Babauungsplanes solle Rechtssicherheit geschaffen werden.
Nach weiteren Wortmeldungen des Herrn Kriesel, des Herrn Dr. Vossen, des Herrn Fauck sowie des Herrn Plum interpretiert Herr Baal die Wortmeldungen so, dass der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen wolle, sondern einen Beschuss erst fassen werde, wenn eine „gerichtsfeste“ Vorlage erstellt worden sei. Zur Rechtssicherheit führe u. a. der Verzicht auf Einrede durch den Begünstigten. Es könne auch ein Kompromiss mit dem Eigentümer angestrebt werden, um dann in der September-Sitzung erneut zu beraten und zu beschließen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Anlagen zur Vorlage
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