06.07.2011 - 17.1 Satzung der Stadt Aachen zur Abänderung der Fri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der SPD-Fraktion verteilt worden.)

 

Der Oberbürgermeister weist auf den von der SPD-Fraktion eingereichten Beschlussvorschlag hin. 

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD-Fraktion, verweist auf die Sitzung des Rates der Stadt vom 08. Juni 2011 und den dort gefassten Beschluss der Vertagung aufgrund eines Fraktionsantrages auf Landesebene. Auf dieser gebe es bisher keine abschließende Regelung, so dass die Fraktion über die Vorgehensweise der Verwaltung, in der heutigen Sitzung eine Satzung zu beschließen, die eventuell später noch einmal anzupassen sei, irritiert sei. Darüber hinaus werde diskutiert, ob § 61 a Landeswassergesetz mit den §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz konform gehe. Erfolge hier eine Änderung, ziehe auch diese eine Satzungsänderung nach sich.

Hinsichtlich des Beschlussentwurfs verweist sie auf Punkt 2 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion und zitiert den diesem Punkt zugrunde liegenden § 12 Abs. 2 der Kanalanschlusssatzung, nach dem die Unterhaltung der Anschlussleitung dem Anschlussnehmer obliege, während die Herstellung, Erneuerung und Veränderung sowie die Beseitigung von Grundstücksanschlussleitungen von der Straßenleitung bis zur Grundstücksgrenze sowie Unterhaltungsarbeiten bei der Beschädigung öffentlicher Verkehrsflächen durch die Stadt Aachen durchzuführen seien. Nach Meinung der Fraktion solle sich die Zuständigkeit der Stadt jedoch ebenfalls auf Unterhaltung der Anschlussleitung beziehen, da man so den Grundstückseigentümern die Dichtheitsprüfung des Kanals anbieten und damit gleichzeitig den Markt für nicht seriöse Prüfunternehmen verschließen könne. In der Regel handele es sich in der Wegstrecke um relativ kurze Kanalteile. Daher bitte sie stellvertretend für die Fraktion um entsprechende rechtliche Prüfung und um Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, bemängelt den Wortlaut der Vorlage dahingehend, dass auf Landesebene nicht etwa weitere Beratungen stattgefunden haben, sondern am heutigen Tag eine Sachverständigenanhörung zu dem Thema und erst im September die endgültige Beratung stattfindet. Eine Änderung des Gesetzes sei mithin noch möglich. Im Übrigen werde die Fraktion der Satzungsänderung in Form des Antrages der SPD-Fraktion zustimmen, sofern sie sich auf das Wasserschutzgebiet I beziehe. Neben den von Ratsfrau Dr. Wolf bereits genannten Gründen ergeben sich für Grundstückseigentümer unkalkulierbare finanzielle Risiken, welche nicht notwendigerweise durch die Dichtheitsprüfung an sich sondern eher durch deren Folgen entstehen können, die im schlimmsten Fall zur Aufgabe des Eigentums führen.

 

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grünen, merkt an, dass die vorgelegte Satzung bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz einstimmig angenommen und von allen Fraktionen sehr positiv beurteilt wurde. Die Verwaltung habe das zugrunde liegende Gesetz äußerst behutsam und im Sinne der Bürger und Bürgerinnen umgesetzt. Im Gegensatz zur FDP-Fraktion gehe die Fraktion Die Grünen allerdings nicht mehr von einer Gesetzesänderung aus. Die Satzung sei angemessen, weshalb die Fraktion vorschlage, diese anzunehmen. Es sei zu beachten, dass die Dichtheitsprüfung innerhalb bestimmter Fristen durchzuführen sei. Daher sei nun eine sichere gesetzliche Grundlage hierfür zu schaffen. Folge man dem Antrag der SPD-Fraktion, sei zu beachten, dass dann auch neue Grundstückseigentümer entsprechend zu entlasten seien, was wiederum die Allgemeinheit belaste.

 

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, folgt hinsichtlich des Antrages der SPD-Fraktion den Ausführungen von Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk. An Ratsherrn Blum gerichtet führt er aus, dass die Folgekosten einer Dichtheitsprüfung nur dann für den Hauseigentümer untragbar seien, wenn der Kanal eine hohe Undichtigkeit aufweise. Selbstverständlich sei nachvollziehbar, dass sich in der Bevölkerung Unsicherheiten ergeben, diese können jedoch durch die entsprechende Information von Seiten der Verwaltung, insbesondere der Bezirksämter, ausgeräumt werden.

 

Beigeordnete Nacken gibt an, dass die Verwaltung bei der letzten Sitzung des Rates der Stadt für die Vertagung des Tagesordnungspunktes aufgrund der Anforderung verschiedenster Petitionen an den Landtag zur Neuregelung des Gesetzes plädiert habe. Nun aber liege ein Antrag der drei großen Fraktionen CDU, SPD und Grünen im Landtag vor, die die Forderung enthalten, dass dieses Gesetz Bestand haben müsse. Auch das Bundesumweltministerium habe bestätigt, dass die Landesgesetzgebung in diesem Punkt mit der Bundesgesetzgebung übereinstimme.

Da die Dichtheitsprüfungen kurz bevor stehen, sei es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine gewisse Sicherheit zu geben. Schon jetzt führe die Stawag im Rahmen von Kanalbaumaßnahmen Beratungen durch, weitere Informationstypen wie Flyer oder das Internet seien zur weiteren Aufklärung angedacht. 

Zum Antrag der SPD-Fraktion weist sie auf die Landesgesetzgebung hin, die eine Beteiligung der Anschlussnehmer vorsehe. Diese sei in die Satzung entsprechend aufgenommen worden.

 

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, bezweifelt die Sicherheit der Beschlusslage auf Landesebene. Zwar habe die Verwaltung die Vorgaben in moderater Weise umgesetzt, es sei allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass durch die Satzung für den Einfamilienhausbesitzer finanzielle, im Vorfeld schlecht abschätzbare Risiken entstehen. Nicht zu vergessen seien andere anfallende Kosten, die durch Gebührenerhöhungen entstehen, wie bspw. die Erhöhung der Grundbesitzabgaben. Daher sei der von der SPD-Fraktion eingebrachte Beschlussvorschlag für die FDP-Fraktion unabdingbar.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, erfragt, ob die Kosten für die Dichtheitsprüfung auch dann dem Hausbesitzer auferlegt werden, wenn die Anschlussleitung bspw. 500 m über städtischen Grund und Boden führt, bevor sie in den Kanal einmündet.

 

Beigeordnete Nacken bestätigt dies und verweist hierzu auf die geltende Kanalsatzung, die generell vorschreibe, dass der Hauseigentümer für die Anschlussleitung von seinem Haus bis hin zum Kanalanschluss zuständig sei. Dies entspreche dem Solidarprinzip und sei nicht als Ungerechtigkeit zu werten

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, kritisiert die von Ratsherrn Blum in seinen Ausführungen genannten Geldbeträge, die ein Hauseigentümer voraussichtlich zu zahlen habe. Gepaart mit dem Gleichklang hinsichtlich einer Erhöhung der Grundbesitzabgaben entstehe hier der völlig falsche Eindruck, dass Grundstückseigentümer künftig Beträge in fünfstelliger Höhe zu begleichen hätten. Eine Argumentation dieser Art sowie die Entlastung des Einzelnen auf Kosten der Allgemeinheit seien untragbar.

 

Der Oberbürgermeister erläutert, dass er zunächst den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung stelle. Den Änderungsantrag werde er nur dann nur Abstimmung stellen, sofern der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Mehrheit finde.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 22 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung die Satzung der Stadt Aachen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=46403&selfaction=print