20.07.2011 - 8 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 683 - Süst...

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Beratung

Frau Philippen begrüßt, dass das Kloster „Guter Hirte“ erhalten bleiben soll.  

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 683 - Süsterfeld - die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB zur Sicherung städtebaulicher Ziele für den Planbereich zwischen Süsterfeldstraße und der Bahnlinie im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Sie empfiehlt weiterhin, die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates, Ziffer III, 1 und 2 zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage