22.09.2011 - 6 Bebauungsplan Nr. 824 - Brüsseler Ring - I. Änd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen zwei Vorlagen vor (siehe Seite 65 - Vorlage FB 61/0516/WP16 und Seite 68 – Vorlage FB 61/0463/WP16). Herr Kriesel erläutert den Hintergrund. Die Verwaltung empfehle schließlich, den Änderungs- und Offenlagebeschluss nunmehr zu fassen, da der Eigentümer nach mehreren Gesprächen schriftlich zugesagt habe, keine Eingaben mehr zu machen, mit der Folge, dass eine Normenkontrollklage nicht mehr zulässig wäre.

 

Herr Rau signalisiert für seine Fraktionen Zustimmung, jedoch mit der Maßgabe, dass die Überschreitung der Gebäudehöhe um 0,40 m als Ausnahme für die Schwimmbeckeneinhausung nicht zugelassen werden soll.

 

Frau Schlick schließt sich für ihre Fraktion dem an, d. h. auch sie stimme ebenfalls zu ohne Zulassung einer Ausnahme von der Höhenfestsetzung für die Schwimmbadeinhausung.

 

Herr Plum hat Bedenken, ob dann die Erklärung des Eigentümers noch gelte.

 

Herr Kriesel sieht für den Fall, dass der Ausschuss dieser Ausnahme nicht zustimmt nur die Möglichkeit abzuwarten, ob der Eigentümer auch dann einen Brief unterschreibt, keine Eingabe zur Bebauungsplanänderung zu machen.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 824 – Brüsseler Ring sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 824 in der vorgelegten Fassung, jedoch ohne die Ausnahme der Überschreitung von der Höhenfestsetzung um 0,40 m für die Schwimmbeckeneinhausung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage