22.09.2011 - 8 Satzung über eine Veränderungssperre für den Pl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Helg teilt mit, er werde nicht zustimmen; das Grundstück sei so groß, dass im hinteren Bereich ein Baurecht eingeräumt werden könne.

 

Herr Baal betont, es sei lediglich über eine Veränderungssperre abzustimmen, deshalb überrasche ihn die Ablehnung.

 

Es ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1859, Gemarkung Aachen, Flur 70, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage