18.10.2011 - 7 Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit im Rahmen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Drescher erläutert anhand der Vorlage die Umsetzung des Aufgabenprofils der Schulsozialarbeit und nimmt Bezug auf § 13 SGB VIII mit den Schwerpunkten

-          Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern

-          Kooperation mit inner- und ausserschulischen  Beteiligten

-          Einbindung und Steuerung externer Partner

-          Durchführung von Fördermassnahmen

-          Gewährleistung von Einzelfallhilfe.

Die Nachfrage zur ausschließlichen Zuständigkeit des Schulausschusses die Schulsozialarbeit betreffend wird von Herrn Rombey insofern beantwortet, dass Schulsozialarbeit schon immer originärer Bestandteil der Jugendsozialarbeit ist.

Herr Künzer weist auf die im ministeriellen Schreiben vom 07.07.2011 (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) festgeschriebene Zielgruppenorientierung der Schulsozialarbeit. In diesem Rahmen sind die neuen Schulsozialarbeiterstellen auszurichten an den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder. Über die Steuerungsgruppe Schule/Jugend und durch den Schulausschuss ist diese Zielsetzung zu fokussieren.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage