18.05.2005 - 4 Umsetzung der Offenen Ganztagsgrundschule in Aa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Schabram legt Wert auf die Feststellung, dass die Funktionsbezeichnung der Vollzeitstellen in der Offenen Ganztagsgrundschule nach dem Aachener Modell nicht nur “Koordination” lauten darf, sondern “Koordination und Betreuung” lauten muss, da hier nicht nur koordiniert werden soll, sondern auch tatsächliche Arbeit mit den Kindern erfolgt.

 

Frau Weinkauf weist auf einen Brief des Personalrates hin ( siehe Anlage 1 ) und erläutert den Standpunkt des Personal- und Verwaltungsausschusses. Sie hält die Sorge des Personalrates für unbegründet. Frau Weinkauf stellt fest, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen im Zusammenhang mit der Offenen Ganztagsgrundschule geben wird.

Die Herren Mattes und Schabram schließen sich den Ausführungen von Frau Weinkauf an.

 

Die Frage von Frau Verheyen zu der Höhe der Elternbeiträge wird von Herrn Hahn dahingehend beantwortet, dass zur Zeit noch keine genauen Zahlen ermittelt werden können. Herr Hahn merkt jedoch an, dass den Eltern, die ihre Kinder bereits für die Offenen Ganztagsgrundschule angemeldet haben, ein Rücktrittsrecht zusteht, wenn die Beitragshöhe feststeht.

 

Herr Keller weist auf das gestaffelte Beitragsmodell der Stadt Essen hin und empfiehlt hierauf Bezug zu nehmen. Weiterhin fragt Herr Keller, ob für die Durchführung des Controllings eine weitere Stelle geschaffen wird.

Die Herren Hahn und Mertens beantworten die Frage und weisen darauf hin, dass das Controlling im FB 11 wahrgenommen wird und hierfür keine zusätzliche Stelle geschaffen wird.

 

Herr Schabram regt an, zwei Modellrechnungen durchzuführen - einmal Finanzierung über Elternbeiträge und einmal Finanzierung über Elternbeiträge und allgemeine Deckungsmittel -.

 

Frau Verheyen macht darauf aufmerksam, dass Kommunen ohne und mit Haushaltssicherungskonzept die Offene Ganztagsgrundschule nur kostenneutral durchführen dürfen.

 

Frau Weinkauf vertritt die Auffassung, dass die Kapazitäten aus den Horten für die Offene Ganztagsgrundschulen genutzt werden sollen. Weiterhin ist sie der Auffassung, dass die Kosten der Offenen Ganztagsgrundschule klar und realistisch dargestellt sein müssen, dann könne entschieden werden, welche Kosten von den Eltern und welche von der Verwaltung getragen werden können.

 

Herr Lindgens führt aus, dass die Kosten für die Offene Ganztagsgrundschule grundsätzlich betriebswirtschaftlich dargestellt werden, da die Offene Ganztagsgrundschule als Produkt im NKF ausgewiesen wird. Es obliegt letztendlich der Beschlussfassung der zuständigen Gremien, in welchem Maße Elternbeiträge erhoben werden.

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsgrundsätze und Finanzierungsregelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hortpersonal in die OGS, der Entkoppelung von Hausmeisterstellen sowie der zusätzlichen Bereitstellung von Sekretariatsstunden umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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