07.12.2011 - 8 Antrag der SPD-Fraktion Nr. 135/16 vom 14.01.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Herr Hellmann von der SPD-BF teilt mit, dass aufgrund des letzten Winters starke Beeinträchtigungen hingenommen werden mussten und er möchte wissen, ob die Anwohner bzw. Geschäftsinhaber der Trierer Straße darauf hingewiesen worden sind, die Bürgersteige von Schnee und Eis zu beseitigen.
Frau Krott ist die Situation bekannt. Es ist oft nicht hinnehmbar, wenn die Anwohner bzw. Geschäftsinhaber den Bürgersteig nicht räumen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Es ist auch falsch anzunehmen, dass der durch die Stadt geräumte Fahrradweg dann von Fußgängern genutzt werden soll. Die Anfrage auf Reinigung der Bürgersteige durch Mitarbeiter der Stadt Aachen muss mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die hierdurch entstehenden Kosten durch die Hauseigentümer gezahlt werden müssten, was nicht gewollt ist. Die City-Kräfte haben vermehrt die Anwohner auf die Gefahrenstellen aufmerksam gemacht und sie auf ihre Pflichten hingewiesen. Außerdem wurden sie durch entsprechend Aufforderungsschreiben des Bezirksamtes Brand auf ihre Pflichten in Bezug auf die Straßenreinigungssatzung hingewiesen.
Herr Liebenhoff von der CDU-BF zitiert den Antrag der CDU von Beginn des Jahres. Die CDU hatte darauf hingewiesen, dass die Anwohner der Trierer Straße ihre Räumungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen. Es waren nur schmale Streifen zwischen Geschäften und dem Hauptbürgersteig geräumt worden. Er beanstandet die fehlenden Kontrollen und bittet zukünftig, diese in verschärfter Form durchzuführen.
Frau Krott antwortet, dass der Antrag beantwortet worden ist. Sie widerspricht der Auffassung, dass nicht genügend Kontrollen durchgeführt worden wären. Geschäftsinhaber und Anwohner der Trierer Straße sind vermehrt angeschrieben und auf die Gefahrenstellen hingewiesen worden, da der Bürgersteig hier sehr breit ist und unmittelbar an Geschäftszeilen oder Haltestellen liegt. Eine frei geräumte Gehwegbreite von 1,20 m Fläche reicht allerdings nach der Satzung aus.
Ratsfrau Lürken hält den vergangenen Winter für einen Ausnahmewinter, der so in den letzten Jahren 20 Jahren nicht eingetreten ist. Sie möchte deshalb ein Lob für die Stadt Aachen aussprechen, die sofort tätig geworden ist, sobald Probleme aufgetaucht sind. Sie plädiert deshalb auch an die Anwohner und Geschäftsinhaber vor ihrer eigenen Haustüre zu kehren und wenn vorhanden auch im Bedarfsfall die Bushaltestellen von Eis und Schnee zu befreien.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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152 kB
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