15.12.2011 - 10 Knotenpunktsystem für das Radwegenetz der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 15.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Breuer von der CDU-Fraktion verweist auf den der Vorlage zugehörigen Lageplan. Demnach werde eine Routenführung über die Fußgängerzone in Burtscheid empfohlen, obwohl sich die politischen Gremien nach der letzten Diskussion gegen eine Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr ausgesprochen hätten.
Herr Krott von der SPD-Fraktion schlägt vor, die Route über Zeise und Michaelsbergstraße auszuweisen.
Herr Müller von der Fraktion Die Linke verweist auf den großen Erfolg des Knotenpunktsystems in anderen Gebieten und sieht darin auch eine Verpflichtung. Aus seiner Sicht fehlten noch wichtige Verbindungen.
Auf Nachfragen des Herrn Jahn und Herrn Ferrari eingehend bestätigt Herr U. Müller von der Verwaltung, dass das Knotenpunktsystem als lokales touristisches Element eingeführt, die Routenwegweiser aber nicht abgebaut würden. Insoweit komme es zur Kombination von Knoten- und Routenwegweisern an verschiedenen Standorten. Die geschätzten Unterhaltungskosten in Höhe von 1.500 € bezögen sich lediglich auf die Wiederbeschaffung verloren gegangener Schilder. Betriebskosten für eine Kontrolle seien nicht einkalkuliert worden.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung, für das „Knotenpunksystem der Stadt Aachen“ auf Grundlage der Planung mit einer Änderung in Burtscheid (Nichtfreigabe der Fußgängerzone Burtscheid und statt dessen Führung des Radverkehrs über Zeise und Michaelsbergstraße) den Einplanungs – und Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz einzureichen.
Anlagen zur Vorlage
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