25.01.2012 - 5 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.01.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Oberbürgermeister Philipp verweist auf die hierzu erstellte Tisch-Vorlage.
Herr Höfken, SPD, plädiert dafür, für den Bereich der Krefelder Straße möglichst einen eigenen Termin an einem Sonntag anzubieten, an dem kein Heimspiel von Alemannia Aachen stattfindet.
Herr Oberbürgermeister Philipp erläutert, dass die Terminierung von verkaufsoffenen Sonntagen aufgrund der derzeitigen Tendenzen in der Rechtsprechung zukünftig wohl nur noch eingeschränkt behandelt werden könne. Daher sollte jetzt keine weitere Aufsplitterung der Termine erfolgen.
Herr Baal, CDU, führt aus, dass die Situation an der Krefelder Straße auch in seiner Fraktion diskutiert worden sei. Noch ein weiterer Termin könnte jedoch weitere Terminwünsche anderer Bereiche verursachen. Eine Mehrheit in der CDU-Fraktion sei der Meinung, dass man den Anspruch Aachens als Oberzentrum der Region dokumentieren müsse.
Herr Müller, Die Linke, betont, dass die Menschen an den Sonntagen Entspannung benötigen und man daher auf die verkaufsoffenen Sonntage verzichten könne. Leidtragende dieser Termine seien die Beschäftigten im Einzelhandel.
Herr Helg äußert, dass diese Termine im Vorfeld mit allen Beteiligen abgestimmt worden seien und die FDP daher der Verordnung zustimmen werde.
Frau Bürgermeisterin Scheidt äußert, dass die Fraktion der Grünen dieses Thema kontrovers diskutiert habe und daher die Abstimmung im Rat ihren Mitgliedern freigeben werde.
Anschließend fasst der Hauptausschuss folgenden
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen Aachen-Brand, Aachen-Haaren und Aachen-Kornelimünster/Walheim empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den der Bezugsvorlage beigefügten Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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