11.01.2012 - 13 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert zunächst nochmals gegenüber der Bezirksvertretung, dass eine Aufhebung des Bebauungsplanes gem § 36 BauGB einfacher und damit schneller durchgeführt werden könne als eine reine Bebauungsplanänderung.

Da im vorliegenden Fall die dringende Zielsetzung der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Studenten verfolgt werden müsse habe sich die Verwaltung für diese Lösung entschieden.

In der sich anschließenden Aussprache, an der sich Frau Schmitt-Promny, Herr Gilson, Herr Thoma, Herr Helmig und Herr Clasen beteiligten, wurde die Frage der künftigen Stellplätze diskutiert, da auch nach entsprechender Erweiterung des Wohnraumes ausreichend Stellplätze für die künftigen Mieter vorhanden sein müssten. Evtl. sei beim Bau auch die Schaffung einer Tiefgarage denkbar.

Herr Helmig wies darauf hin, dass bei der Planung der Bauvorhaben bedacht werden solle, dass die Wohnungszuschnitte zukunftsorientiert erfolgen sollten, um so auch anderen Mietern, welche nicht Studenten sind die Möglichkeit zuschaffen, diesen Wohnraum nutzen zu können.

Weitere Wortbeiträge erfolgten nicht.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 598 - Weidenweg - zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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