11.01.2012 - 19 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Herr Moselage teilt folgende Ergänzung zu § 2 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit:

 

„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig an Sonntagen Verkaufsstellen im Rahmen des § 1 außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten öffnet.“

 

An der anschließenden Erörterung nehmen Herr Diehm, Herr Siegel, Herr März, Herr Klopstein, Herr Helg, Herr Reinders, Frau Conradt und Herr Dupont teil.

 

Herr Diehm, Herr Siegel, Herr März, Herr Klopstein sprechen sich gegen und Herr Reinders für die Sonntagsöffnungszeiten aus.

 

Frau Conradt weist darauf hin, dass die Abstimmung in der CDU-Fraktion freigegeben ist.       

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Beschluss: (abgelehnt)

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage