14.03.2012 - 5 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Hermanns erläutert anhand einer Präsentation den bisherigen Werdegang und die künftige Verfahrensweise. Sie stellt insbesondere die Bedeutung des Flächennutzungsplanes dar.

 

Herr Wiezorek informiert über das gesamträumliche Planungskonzept und dessen drei Stufen. Er betont, dass der Bund grundsätzlich Windkraftanlagen fördern will. Bezüglich des Artenschutzes wurden die Vorgaben der Technik eingehalten. Es bestehen keine Zweifel an dem Aufkommen der festgestellten Tierarten. Es geht vielmehr darum, wie man damit umgeht. Fachgutachter haben festgestellt, dass so genannte Schlagschäden für Vögel kaum vorkommen. Erfahrungen haben gezeigt, dass Kraniche den Windkraftanlagen eher ausweichen. Der Umweltbericht zeigt bindende Vorsorgemaßnahmen auf. Subjektiv betrachtet wird immer das Landschaftsbild infrage gestellt. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Belang Windkraft Vorrang vor dem Belang Landschaftsbild zu geben. Zur Wirtschaftlichkeit betont Herr Wiezorek, dass Windstärken von 6,6 und höher als ausreichend gelten und diese sind in dem besagten Waldgebiet überwiegend vorhanden.

 

Herr Wiezorek beantwortet die von Herrn Müller in der Fragestunde gestellte Frage dahingehend, dass eine Einzelanlage eine Fläche von ca. 3.000 qm benötigt. Insgesamt beträgt der Eingriff in den Waldbestand für die Konzentrationsfläche ca. 3 ha, darin einbezogen sind die notwendigen Wegeflächen. Als Fläche kommen nur die Flächen mit Fichtenbestand infrage, die anderen Flächen nicht.

 

Die CDU-BF dankt der Verwaltung für die sehr umfangreichen Vorträge und Vorlagen. Für sie stellt sich die Frage, welchen von vielen Ansätzen man für die Beratung auswählt und spricht sich für den Ansatz des Rechtes aus, ob das Vorhaben rechtens ist. Die Verwaltung sagt hierzu ja, Landschaftsbeirat, BUND und Nabu sagen hierzu nein. Für die CDU-BF ist das Vorhaben bisher nicht ausreichend untersucht worden und schlägt vor, daher weitere Untersuchungen auf ein Jahr durchzuführen und die Offenlage vorerst nicht durchzuführen.

 

Für Herrn Wiezorek werden Veränderungen immer wieder eintreten. Durch ein weiteres Jahr Verzögerung wird man nicht mehr Sicherheit gewinnen.

 

Die SPD-BF weist darauf hin, dass bei der gestrigen Abstimmung alle sieben CDU-Mitglieder für die Verwaltungsvorlage gestimmt haben. Sie bekennt sich zu den Zielen des weltweiten Klimaschutzes, was letztendlich auch auf lokaler Ebene durchgeführt werden muss. Windkraft ist eine Alternative unter den regenerativen Energien. Die Verwaltung ist in der Vorlage diesem Ansinnen voll nachgekommen. Es ist billigend in Kauf zu nehmen, dass das Landschaftsbild durch einen Windpark sicherlich gestört wird. Sie hätte sich gewünscht, dass der Oberbürgermeister in dieser Sache bereits in einem früheren Stadium auf die benachbarten Städte und Gemeinden der StädteRegion zugegangen wäre. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile einer Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen überwiegen hier die Vorteile. Die SPD-BF setzt sich für die Beschlussvorlage der Verwaltung ein.

 

Frau Opitz erinnert an die Aussage des Herrn Wiezorek, dass in einer großen Stadt nur wenig Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Für Frau Opitz gilt dies auch für den Münsterwald als wichtiges Naherholungsgebiet. Dieses wird sehr gerne und häufig aufgesucht. Daher soll dieses wichtige Naherholungsgebiet nicht durch Windkraftanlagen zerstört werden.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Auf Vorschlag der CDU-Bezirksfraktion beschließt die Bezirksvertretung mit 7 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen, sondern die vorliegenden Gutachten und Eingaben sind nochmals kritisch zu überdenken.