18.04.2012 - 11 Bebauungsplan Nr. 941 - Eupener Straße/ Höfchen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel weist auf folgende Änderungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eupener Straße / Höfchenweg hin:

 

- Änderung Ziffer 3.1 der Schriftlichen Festsetzungen durch Erhöhung der max. Gesamtbreiten               der Balkone von 15 m auf 16 m.

 

- Verschieben der Baugrenzen in den V-geschossigen Teilen des Gebäudes an der

Eupener Straße nach Norden um 0,35 m (südlicher Teil) bzw. 0,50 m (nördlicher Teil).

 

 

Anschließend nimmt er zu den Fragen von Frau Diepelt, Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari und

Herrn Helg Stellung. 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 941 - Eupener Straße/Höfchensweg - in der vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

- Änderung Ziffer 3.1 der Schriftlichen Festsetzungen durch Erhöhung der max. Gesamtbreiten               der Balkone von 15 m auf 16 m.

 

- Verschieben der Baugrenzen in den V-geschossigen Teilen des Gebäudes an der

Eupener Straße nach Norden um 0,35 m (südlicher Teil) bzw. 0,50 m (nördlicher Teil).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage