25.04.2012 - 5 I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Braba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 25.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zu Beginn der Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)
Ratsfrau Schlick und Ratsherr Plum nehmen wegen Befangenheit an der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Sitzungssaal.
Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Ratsherr Baal, berichtet über den um einen Satz ergänzten Beschluss im Fachausschuss, der den Mitgliedern des Rates als Tischvorlage vorliegt. Die Beschlussfassung im Planungsausschuss sei einstimmig erfolgt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.
- In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden.
- Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen.
- In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen.
- Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen.
Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 845 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der 5 Stellplätze in der Tiefgarage, die nicht als notwendige Stellplätze nachgewiesen werden müssen, vertraglich als Besucherparkplätze zu sichern.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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827,9 kB
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2
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839,3 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,8 kB
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