09.05.2012 - 8 Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach kurzer Aussprache an der sich die Bezirksvertreter Weise, Helmig und Knörzer beteiligten fasste die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg mehrheitlich folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestal­tungssatzung

- Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=51087&selfaction=print