23.05.2012 - 6 Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße/ Ra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 23.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen.
Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, skizziert die Funktionsfähigkeit im Verkehrsbereich des Bebauungsplans und die sich ergebenden Problembereiche aufgrund nicht berücksichtigter Stauräume, die sich durch die Schaltung der Fußgängerampel und der Ampel an der Rathausstraße, Schlossparkstraße und der Fußgängerwegkreuzung ergeben. Zudem sei die Fahrbahntrasse in der Schloss-Rahe-Straße im Tunnelbereich so eng, dass ein Gegenverkehr ohne Befahren des neben der Straße liegenden Ackers nicht möglich sei. Aus diesen Gründen könne sie dem Bebauungsplan nicht zustimmen.
Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass der Bebauungsplan zusammen mit dem Investor entwickelt und sehr detailliert und nachhaltig geprüft worden sei, auch im Hinblick auf die verkehrlichen Belange. Man habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die fachlichen Einschätzungen der Verwaltung und der hinzugezogenen Gutachter zutreffend und nicht zu verwerfen seien, weshalb der Planungsausschuss einstimmig zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Bebauungsplan in der Abwägung akzeptabel sei.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grünen, weist darauf hin, dass mit diesem Bebauungsplan zum ersten Mal der Aachener Baulandbeschluss zum Tragen komme, den der Rat der Stadt beschlossen habe und durch den der Investor dazu verpflichtet werde, ein Stück des Bodenwertes, der durch die Bebauung entstehe, an das Gemeinwesen zurückzugeben. So entstehe aus Grünland Bauland, was wiederum die Stadt Aachen in die Lage versetze, städtische Projekte zu verwirklichen und damit die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen.
Abschließend bittet er um eine Rückmeldung der Verwaltung zur Zugänglichkeit der öffentlichen Grünfläche, die nun doch in Privateigentum stehe.
Beigeordnete Nacken gibt an, dass hierüber noch mal mit den Eigentümern und Investoren gesprochen und in die Präambel des Vertrages aufgenommen worden sei, dass der Park öffentlich zugänglich sein werde.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei einer Enthaltung einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 937 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 937 Schloss-Rahe-Straße/ Rahemühle für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Rahemühle an der Schloss-Rahe-Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
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