24.05.2012 - 6 Lütticher Straße, Markierung im Außenringversat...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Bezirksbürgermeister Ferrari berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und die Vorschläge, in der Lütticher Straße vor der Einmündung Brüsseler Ring eine Aufstellfläche für linksabbiegende Fahrradfahrer zu berücksichtigen und vor der Einmündung Hohenstaufenallee den Radfahrer in Fahrtrichtung Innenstadt am Ende der Radverkehrsanlage die freie Wahl zu lassen, die Fahrbahn oder den „Bürgersteig“ zu benutzen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Markierungsvariante sollte vor dem Umbau der Straße in einer Testphase ein Jahr lang geprüft werden.

 

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die frühere Vierstreifigkeit der Lütticher Straße. Eigentlich hätte schon früher eine durchgezogene Mittelmarkierung vorhanden sein müssen. Im Rahmen der Wiederherstellung nach der Oberflächenerneuerung, wurde aufgrund der verkehrsrechtlichen Vorgaben das Linkseinbiegen in die jeweiligen Grundstücke untersagt. Da bereits im Zusammenhang mit der Umbauplanung eine dreistreifige Verkehrsführung in Erwägung gezogen worden sei, habe man eine Leistungsfähigkeitsprüfung durchgeführt. Rein rechnerisch dürfte auch zurzeit der Hauptverkehrsbelastung eine störungsarme Abwicklung mit der nun vorliegenden Planungsvariante möglich sein. Vor Ort lasse sich aber beobachten, dass es bei sehr hohem Verkehrsaufkommen zeitweise zu Störungen kommen könne.

 

Als Mitglied der CDU-Fraktion verweist Herr Lindemann auf das Auftreten der Antragsteller in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Demnach werde das jeweilige Linksabbiegen von und zu einer Arztpraxis gefordert. Die von der Verwaltung erarbeitete Markierungsvariante lasse aber für dieses Grundstück kein Linksabbiegen zu. Insgesamt würde nur ca. ¼ der Anwohner von der dreistreifigen Variante profitieren. Allerdings ergäbe sich dadurch die Möglichkeit, eine Radwegeverbindung herzustellen. Bei einer sofortigen Realisierung müsste die Lösung noch ca. drei Jahre bis zum Umbau beibehalten werden, auch wenn sie nicht funktioniere. Daher solle erst vor der Umbaumaßnahme eine Umsetzung erfolgen. Zu gegebener Zeit solle daher erst ein entsprechender Beschluss in den politischen Gremien gefasst werden. Dementsprechend schlage seine Fraktion nun eine Beschlussfassung in dem Sinne vor, dass die Verwaltung ca. ½ Jahr vor dem Beschluss zur Ausbauplanung der Lütticher Straße im Abschnitt zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Entscheidung über eine Testphase für eine dreispurige Markierungsvariante dem Mobilitätsausschuss vorlegen solle. Bis dahin solle die bestehende Markierung beibehalten werden.

 

Nach ergänzenden Hinweisen der Herren Servos und Janßen sowie Frau Breuer fasst Frau Nacken zusammen, dass die Testphase ein Jahr vor dem eigentlichen Umbau stattfinden solle. Herr U. Müller teilt hierzu mit, dass im Rahmen der Ausbauplanung funktionelle Mängel behoben werden sollten. Dementsprechend werde sich voraussichtlich der Straßenquerschnitt in der Zukunft verändern. Der geänderte Querschnitt müsse aber als Grundlage für die Ausbauplanung vorgegeben werden. Herr Servos von der SPD-Fraktion stimmt einer Ummarkierung im Sinne des Verwaltungsvorschlages für eine einjährige Testphase zu.

 

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke beantragt, die Debatte zu beenden.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Verfahrensantrag abstimmen. Da er mehrheitlich angenommen wird, lässt der Vorsitzende abschließend über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Dieser wird bei 6 Gegenstimmen (der Fraktionen Die Linke/SPD/FDP) mehrheitlich angenommen.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, ca. ½ Jahr vor dem Beschluss zur Ausbauplanung der Lütticher Straße im Abschnitt zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Entscheidung über eine „Testphase“ einer dreispurigen Markierungsvariante dem Mobilitätsausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=51355&selfaction=print