15.05.2012 - 6 Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 15.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500 Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500 Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze).