14.06.2012 - 7 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Kref...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die CDU-Fraktion erklärt Frau Schlick, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zustimmen werde, allerdings spreche man sich dagegen aus, die Errichtung einer Tiefgarage zu ermöglichen. Dementsprechend beantrage man zu beschließen, die Festsetzungen so zu ändern, dass lediglich oberirdische Stellplätze zulässig sind.
Herr Kriesel schlägt vor, die unterirdischen Stellplätze aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Die Stellplatzfrage könne abschließend im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar angrenzenden Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Festsetzungen wird das Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.
- In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – dahingehend geändert, dass offene Stellplätze innerhalb der gesamten überbaubaren Fläche zulässig sind, während im dem unmittelbar an der Krefelder Straße gelegenen Teil der überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen unzulässig sind.
Ferner empfiehlt er dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg - in der so geänderten Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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