19.06.2012 - 13 Änderung der Geeignetheitskriterien für die Ert...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 19.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Geeignetheitskriterien für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen wie folgt zu verändern:
Die Basis-Erlaubnis für die Kindertagespflege von bis zu 3 Kindern durch einen Tagespflegeperson, die in ihrer eigenen Wohnung / anderen geeigneten Räumen tätig ist und nur eine Qualifizierung von 80 UE absolviert hat, wird nicht mehr neu erteilt.
Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr (bis zum 01.08.2013) beschlossen, in dem der zuvor genannte Personenkreis die fehlenden 80 UE nachholen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege oder vergleichbare Zertifikate der Bundesländer, des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) o.ä. erwerben kann.
Für die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist somit generell ein Zertifikat für Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
255,5 kB
|