21.06.2012 - 14 Widmung im Bereich des Katschhofes und der neue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage des Herrn Schulz von der SPD-Fraktion, warum im Plan zur Widmung auf S. 62 der Einladung die Parzelle 2099 nicht gekennzeichnet sei, antwortet Herr U.Müller, dass es sich um eine private Fläche handele, die nicht im Widmungsverfahren berücksichtigt werden könne.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen Mitte, beschließt der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen, den Katschhof bedingt durch den Umbau des Verwaltungsgebäudes und den Bau der neuen Rathaustreppe klarstellend nach § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger und einen zeitlich begrenzten Fahrverkehr für das Liefern und Laden beschränkt.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=51820&selfaction=print