15.06.2005 - 13 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 15.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Ratsantrag
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die Vorsitzende des Umweltausschusses, Ratsfrau Kuck, erklärt, dass der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2005 einstimmig den vorgesehenen Beschluss gefasst habe, allerdings mit den zusätzlichen Forderungen des Landschaftsbeirates und der Bezirksvertretung Kornelimünster. und trägt diese zusätzlichen Auflagen vor.
Beigeordnete Nacken bestätigt auf Nachfrage von Ratsfrau Coracino, in diesem Fall ergänzend zu den Beschlüssen auch die gesamten Protokolle im Verfahren weiterzugeben und die Zuständigkeit des StUA für die Genehmigung und die Umsetzung.
Nachdem Beigeordnete Nacken den erweiterten Beschlussentwurf vorgetragen hat, lässt der Oberbürgermeister hierüber abstimmen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung, des Landschaftsbeirates, der Bezirksvertretung Kornelimünster, des Umweltausschusses erteilt der Rat der Stadt Aachen bei einer Enthaltung mit Stimmenmehrheit sein Einvernehmen nach § 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH mit folgenden Auflagen:
1. Das gebrochene Material ist mit der Bahn aus dem Steinbruch zu befördern.
2. Die Ausgleichsmaßnahmen, die in der Anlage von Obstwiesen und Heckenstrukturen bestehen,
sind zeitnah auszuführen.
3. Es ist kein extern belastetes Material, insbesondere aus dem Stolberger Raum, einzubringen.
4. Zum Schutze des abfließenden Grundwassers ist eine 5 m dicke Abdeckung vorzunehmen.
5. Mit Sprengungen ist erst ab 9.00 Uhr morgens zu beginnen.
6. Zum Schutz der Bevölkerung sind die Sprengungen jeweils dem neuesten Stand der Technik
anzupassen.
7. Eine mögliche technische Minderung der Feinstaubentwicklung ist jeweils dem neuesten
Stand der Technik während der gesamten Abbauphase anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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48,3 kB
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1,9 MB
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