27.06.2012 - 2 Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betrie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Personalrat hat im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der einzelnen Leitungen die Frage aufgeworfen, welche Leitung die Personalverantwortung nach § 8 LPVG ausübt. Herr Dr. Barth antwortet, dass diese im Bereich der kaufmännischen Leitung angesiedelt werde. Diese Antwort werde dem Personalrat auch noch schriftlich zugehen.

 

Frau Plum erklärt für die CDU-Fraktion, dass zuerst die Operative Betriebsleitung nach alter Satzung ausgeschrieben werden solle, da aufgrund des Ausscheidens des Herrn Narloch Zeitdruck bestehe. Nach der Satzungsänderung soll die zweite Stelle ausgeschrieben werden.

 

Herr Haase berichtet aus dem Betriebsauschuss, wo diskutiert wurde, dass bei zwei Leitungen die Verantwortlichkeit ggf. über die neue Betriebssatzung genau definiert und evtl. eine Sprecherfunktion eingerichtet werden müsse. Weiterhin plädiert er dafür, die Stellenausschreibungen unter den Qualifikationen zu ändern, um nicht als Einstellungsvoraussetzung die Leitung innerhalb eines kommunalen Betriebes vorzuschreiben. Dann werde die Möglichkeit offen gehalten, auch Bewerber aus privatrechtlich organisierten Unternehmen einzustellen. Herr Dr. Barth schlägt daraufhin vor, diesen Punkt um „…möglichst eines kommunalen Betriebs“ zu ergänzen. Dieser Überlegung schließen sich alle Fraktionen an.

 

Herr Meyers gibt allerdings zu bedenken, dass diese Veränderung eine erneute Beteiligung durch den Gesamtpersonalrat und Dienststellenpersonalrat zur Folge hat. Dies werde voraussichtlich zu einer Verzögerung von ca. einem Monat führen, da das LPVG Fristen von 14 Tagen zur Beratung des Gesamtpersonalrats und Dienststellenpersonalrats vorsieht. Eine persönliche Einschätzung des Ergebnisses sei nicht sinnvoll, da dies das Verfahren nicht beschleunige.

 

Entsprechend wird der Beschluss einvernehmlich um den Vorbehalt des Abschlusses des Beteiligungsverfahrens nach dem LPVG erweitert, da „möglichst“ aufgenommen werden soll.

Entsprechend beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig:

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung, den Aachener Stadtbetrieb zu reorganisieren, zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung. Folgende Ausschreibungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen:

- Kaufmännische Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)

- Operative Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)

Die Stellenausschreibungen sollen, vorbehaltlich dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens nach dem LPVG, unter den Qualifikationen wie folgt ergänzt werden: „Zudem tragen Sie bereits mehrjährige Verantwortung in erster und zweiter Leitungsebene möglichst eines kommunalen Betriebs mit vergleichbarer Aufgabenstellung.“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=52084&selfaction=print