03.07.2012 - 4 Risikomanagement im Aachener Stadtbetrieb
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 03.07.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Hierzu erläutert der stellvertretende Betriebsleiter Herr Maier, dass der Stadtbetrieb entsprechend den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Risikomanagementsystem für den Stadtbetrieb seit 2011 aufgebaut habe.
Zielsetzung des Risikomanagements sei es, bestehende und mögliche Risiken für alle Aufgabenbereich des Stadtbetriebes zu identifizieren, sie kontextspezifisch zu bewerten sowie daraus abgeleitet strategische Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung oder Kompensation von Risiken festzulegen.
Ein Risiko ist dabei alles, was den Stadtbetrieb an der Erreichung seiner Ziele hindern kann.
Zum Risiko gehöre deshalb die Möglichkeit, dass ein Schaden oder Nachteil eintritt oder eine positive Entwicklung bzw. ein Vorteil ausbleibe. Bei der durchgeführten Risikoinventur wurden für den Stadtbetrieb 125 Risiken identifiziert.
Drei Top-Risiken seien als bestandsgefährdend bewertet worden:
1. die Kommunalpolitik verfolgt andere Ziele als der Stadtbetrieb,
2. eine Änderung der für den Stadtbetrieb relevanten Rechtslage tritt ein u n d
3. eine Zuschusskürzung seitens der Stadt wird vollzogen.
Herr Maier führt weiter aus, dass Herr Thalau zu diesem Thema eine Präsentation vorbereitet habe, die dem Ausschuss in der nächsten Sitzung vorgestellt werde.
Ratsherr Luczak betont, dass es zwar durch die Stadt eine Bestandsgefährdung bestehen könnte, letztendlich die Stadt aber auch bestandssichernd sei.
Der Beigeordnete Dr. Barth ergänzt, dass weitere Risiken von außen auf den Stadtbetrieb einwirken können, so z.B. auslaufende Verträge, schwindende Ressourcen etc.
Herr Maier betont, in seinem Bericht habe er nur die Toprisiken aufgeführt. Natürlich gebe es weitere Risiken, wie auch rechtliche Risiken, z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz ( Einführung der Wertstofftonne).