14.06.2005 - 9 Antrag der CDU-Fraktion im Rat zur Abhilfe von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : FB 36/41
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 14.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn der Beratungen wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein eigener Beschlussentwurf zu diesem Thema vorgelegt.
Für die CDU-Fraktion bemängelte Ratsfrau Lürken, dass im Bereich der Bleibergerstraße nur Berechnungen und keine Messungen vorgenommen worden seien. Auch sage die Verwaltungsvorlage nichts zu den festgestellten gelblichen Ablagerungen auf Fahrzeugen, die in der Nähe der Bahnstrecke abgestellt würden.
Hierzu wies Herr Alt-Küpers darauf hin, dass aus seiner Sicht die Berechnungen im Hinblick auf die Feinstaubbelastung grundsätzlichen in Ordnung seien. Bei denen von Ratsfrau Lürken angesprochenen Ablagerungen handele es sich allerdings um Grobstaub, der selbstverständlich auch eine Umweltbelastung darstelle. Aus seiner Sicht sei das Hauptproblem aber weniger die Staub- sondern die Lärmbelastung und die Erschütterungen. Gerade im Hinblick auf die Erschütterungen reichten Lärmschutzmaßnahmen nicht aus. Vielmehr müssten technische Lösungen z. B. im Bereich der Gleise oder des Rollmaterials gefunden werden. Daher müsse seitens der Stadt versucht werden, möglichst weitgehenden Einfluss auf die Entscheidungen der Bahn zu nehmen. Dem schloss sich im Wesentlichen auch Ratsherr Bruynswyck an. In dem fraglichen Bereich wohnten unter anderem auch Fachleute der RWTH, die ihrerseits selbst Messungen vorgenommen hätten. Schon oft habe man sich in Anträgen mit dieser Problematik befasst, geschehen sei indes so gut wie nichts. Nun endlich habe die Bahn diesen Streckenabschnitt in ihre Prioritätenliste aufgenommen und ein Lärmschutzgutachten zugesagt. Auch er sei der Auffassung, dass auf die Bahn größtmöglicher Druck ausgeübt werden müsse. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass endlich etwas geschieht.
Auch die Vorsitzende verwies darauf, dass diese Thematik schon öfters im Umweltausschuss besprochen worden sei. Die Verhandlungsaufträge an die Verwaltung hätten beispielsweise im Bahnhofsbereich auch schon zu einzelnen Erfolgen geführt. Immer habe sich gezeigt, dass auf allen Ebenen entsprechender Druck auf die Bahn ausgeübt werden müsste. Im Hinblick auf den vorgelegten Beschlussentwurf wies sie darauf hin, dass dieser auch ein Ergebnis einer Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürger sei. Darin werde auch die Frage des Staubs aufgegriffen.
Herr Mayers wies darauf hin, dass gerade im Bereich des Westbahnhofes häufig sehr alte Loks aus DDR-Zeiten abgestellt würden, die auf dieser Strecke auch zum Einsatz kämen. Es müsse Einfluss darauf genommen werden, dass hier modernere Loks eingesetzt würden.
Zu den genannten Beiträgen nahm aus Sicht der Verwaltung Herr Wiezorek Stellung. Zunächst wies er darauf hin, dass die Berechnung ein gängiges Mittel sei und von zusätzlichen Messungen keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten seien. Als Grundlagen seien in diesen Berechnungen verschiedene Loktypen, zu einem großen Anteil auch mit einem höheren Ausstoß berechnet worden. Insgesamt müsse man sagen, dass die Annahmen eher konservativ gewesen sei, daher zeige das Ergebnis eindeutig, dass es auf der Ebene der Feinstaubbelastung keinerlei Handhabe gäbe, rechtlich gegen die Bahn vorzugehen. Darüber hinaus wies er grundsätzlich darauf hin, dass es überaus problematisch sei, von der Bahn überhaupt irgendwelche Daten oder Informationen zu erhalten. Daher müsse aus seiner Sicht der notwendige Druck auf die Bahn vor allem auf der politischen Ebene ausgeübt werden, da die Verwaltung selbst nichts in der Hand habe, die Bahn zu irgendetwas zu zwingen.
Weiterhin bestätigte er, dass der häufig erwähnte gelbe Staub keine Feinstaubfraktion darstelle. Derzeit könne der Fachbereich Umwelt nicht sagen, um was es sich bei diesem Staub handele; möglich wäre z. B. Bremsabrieb, eine Untersuchung werde veranlasst. Frau Beigeordnete Nacken ergänzte, dass das Lärmgutachten der Bahn noch im Sommer vorliegen solle. Eher skeptisch äußerte sie sich hingegen zu der Aussage von Herrn Riße, die Elektrifizierung der Strecke solle bis zum Jahre 2008 abgeschlossen sein, sodass dadurch das Lärmproblem teilweise reduziert würde.
Nachdem die Vorsitzende noch einmal betonte, dass dieses Thema erneut auf die Tagesordnung käme, sobald sich neuere Entwicklungen abzeichnen würden, fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. durch
Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG ein Maßnahmenbündel
durchzusetzen, dass zu einer Minimierung der sehr hohen Belastungen durch den
Bahnverkehr für die Anwohner der Strecke Richtung Belgien führt.
Dazu gehört zum Beispiel:
■ Die Umsetzung von Dienstanweisungen für Lokführer,
- kein Leerlaufbetrieb über längere Zeit, vor allem in den Nachtzeiten,
- Verlagerungen
von Vollgaszonen wenn möglich aus den direkten Wohnbereichen,
■ Der Einsatz von Elektroloks soweit wie möglich auf deutscher Seite (z. B. die Loks, die nur als Steigungshilfe mitfahren, sollten immer Elektroloks sein),
2. durch nachdrückliches
Problematisieren der unhaltbaren Situation vor Ort beim zuständigen
Bundesministerium, bei der Deutschen Bahn AG, den zuständigen
belgischen Stellen und den Ansprechpartnern im Rahmen der euregionalen Zusammenarbeit
■ eine möglichst zügige Elektrifizierung des noch fehlenden Teilstücks auf belgischer Seite zu erreichen und
■ den Einsatz von Zügen mit neuen lärmgeminderten Bremssystemen.
3. die Immissionsberechnungen
noch einmal in Bezug auf die eisenbahnspezifischen Emissionen hin zu
überarbeiten. Die Übertragung der LKW-Werte auf Dieselloks muss zusätzlich den
speziellen Eisenabrieb der Schienen und Räder bei normaler Fahrt und bei den
Bremsvorgängen berücksichtigen, um eine den Realitäten entsprechende Feinstaubbelastung
ermitteln zu können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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7 kB
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