14.06.2005 - 4 Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 14.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Ratsantrag
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Verwaltung informierte zunächst Herr Ratajczyk den Ausschuss darüber, dass der Betreiber zwischenzeitlich einen Antrag bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht habe. Des Weiteren seien zwischenzeitlich sowohl der Landschaftsbeirat als auch die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim mit der Thematik befasst worden. Beide Gremien hätten sich der Beschlussvorlage der Verwaltung angeschlossen, aber jeweils zusätzliche Auflagen formuliert. Die Beschlüsse und Auflagen beider Gremien wurden dem Umweltausschuss als Tischvorlage vorgelegt und sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
In der sich anschließenden Diskussion stand für die Beantwortung von Fragen Herr Dr. Bücksteeg von der Firma pm-traffic zur Verfügung, welche für die Antragstellerin (BSR Schotterwerk GmbH) die Antragskoordination übernommen hat. Seitens aller Fraktionen wurde signalisiert, dass man die vom Landschaftsbeirat und der Bezirksvertretung Kornelimünster formulierten Auflagen unterstütze und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde.
So begrüßte Ratsfrau Wilms für die CDU-Fraktion, dass das nach jetziger Planung von Abbau betroffene Gebiet erheblich kleiner sei als in den ursprünglichen Plänen der Firma. Zudem sei die Stadt Aachen nur wenig betroffen. Besonderen Wert lege ihre Fraktion darauf, dass kein belastetes externes Material eingelagert werde. Auch Herr Blum begrüßte die Verringerung des Abbaugebietes, sodass unter dem Aspekt, dass der Ausbeutung von Bodenschätzen ein Vorrang einzuräumen sei, nunmehr zugestimmt werden könne. Hinsichtlich der durch die Bezirksvertretung formulierten Auflagen legte er besonderen Wert auf die Prüfung des Verkehrsabflusses, da für den Fall, dass die vorhandene Straßenbrücke nicht geeignet sei, der gesamte Verkehr durch die Ortslage Krauthausen geführt werden müsse.
In der Folge wurden seitens des Ausschusses verschiedene Einzelfragen gestellt und von Herrn Dr. Bücksteeg beantwortet. Hierbei kamen insbesondere der vom Landschaftsbeirat geforderte Abtransport des Abraummaterials per Bahn zur Sprache. Herr Dr. Bücksteeg führte dazu aus, dass vor ca. 3 Jahren der Abtransport mit der Bahn in Betracht gezogen worden sei. Hierzu käme die südlich des Abraumgebietes verlaufende Bahntrasse in Betracht, die jedoch nur bis zur Ortslage Breinig ausgebaut und von der Euregiobahn genutzt werde. Herr Dr. Bücksteeg wies aber darauf hin, dass seinerzeit von einem größeren Abbaugebiet und demzufolge von einem größeren Abbauvolumen ausgegangen worden sei, sodass seinerzeit eine eigene Bahnverladeanlage angedacht gewesen sei. Aufgrund der Verringerung des Gebietes enthalte der jetzige Antrag keine Vorrichtungen für einen Bahntransport, da sich das nicht mehr lohne. Auf den Einwand von Herrn Riße, dass bei ca. 700 t Material täglich ein Güterzug eingesetzt werden könne, führte Herr Dr. Bücksteeg aus, dass in den nächsten 5 – 10 Jahren die Sanierung der betreffenden Bahnstrecke angegangen werde. Danach könne über einen Abtransport des Materials per Bahn gesprochen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Frage nach den Auswirkungen auf die Grundwassersituation. So erläuterte Herr Dr. Bücksteeg auf die Frage von Herrn Alt-Küpers, ob durch die Aufdeckung des Abraums mit chemischen Reaktionen oder sonstigen Belastungen des Grundwassers zu rechnen sei, aus, dass es sich bei der geplanten Maßnahme um eine sogenannte Trockenabgrabung handele d. h., dass die grundwasserführenden Schichten an keiner Stelle trockengelegt würden und insoweit eine Oxydation nicht zu befürchten sei. Insgesamt weise das Gebiet konstante Grundwasserbedingungen auf. Die in der Vorlage genannte Auflage stelle den Bodenersatz dar und übernehme eine wichtige Filterfunktion. Auf entsprechende Anfrage von Ratsfrau Coracino erläuterte er, dass die in der Vorlage enthaltene Formulierung, wonach eine Grundwasserbeeinträchtigung nicht vorgesehen sei, dahingehend zu verstehen sei, dass es aus Sicht des Antragstellers keinerlei Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Grundwassers gäbe. Gleichwohl werde ein Monitoring durchgeführt, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Auf eine weitere Anfrage von Ratsfrau Coracino führte Herr Dr. Bücksteeg aus, dass es in Folge der Maßnahmen zu leichten Veränderungen des Grundwassergefälles kommen könne, da das Grundwasser nach der Abgrabung schneller versickern und abfließen werde. Dies habe aber keinerlei Auswirkungen auf die Gebiete in Kornelimünster jenseits der Inde, und auch auf der Abgrabungsseite der Inde seien nur leichte Veränderungen zu erwarten. Weitere Fragen bezogen sich auf die erforderliche Rekultivierung, insbesondere die Einlagerung externen Materials. Hierzu informierte Herr Wiezorek für die Verwaltung, dass in diesem Bereich bereits erhöhte geogene Belastungen mit Schwermetallen vorzufinden seien. Diese Situation dürfe sich auf keinen Fall weiter verschlechtern. Daher würden die bodenschutz- und wasserschutzrechtlichen Aspekte auch durch die entsprechenden Sonderordnungsbehörden durchaus kritisch gesehen, da die Überdeckung des Grundwassers insgesamt geringer werde. Entsprechende Forderungen dieser Ordnungsbehörden würden an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Auf die Frage der Vorsitzenden zu Aspekten der Rekultivierung im Hinblick auf die Landschaft und vorhandene Biotope antwortete Herr Wiezorek, dass auch im Landschaftsbeirat über die Frage diskutiert worden sei, wie schnell sich welche Ersatzlebensräume entwickeln könnten. Nach Auffassung der Unteren Landschaftsbehörde hänge das davon ab, wie die Rekultivierung organisiert sei und inwieweit der Betreiber die durch die Maßnahme entstehenden Potentiale nutzen werde. So könnten beispielsweise Bedingungen geschaffen werden, unter denen sich mit der Zeit Magerrasen entwickeln könnte. Der Landschaftsbeirat habe jedoch zum Ausdruck gebracht, dass er diese Entwicklung alleine nicht abwarten wolle und daher schon parallel erste Ausgleichsmaßnahmen in den Randbereichen gefordert habe. Hier schloss Herr Alt-Küpers die Frage an, wie die Rekultivierung insgesamt geplant sei; ob die konkreten Maßnahmen noch offengehalten oder bereits geplant seien. Auch stelle sich die Frage, was mit den einzelnen ausgebeuteten Bereichen des Abgrabungsgebietes in der Zwischenzeit geschehe. Dies beantwortete Herr Dr. Bücksteeg: Ein landschaftspflegerischer Begleitplan sei erstellt und Bestandteil des Genehmigungsantrages. Es sei vorgesehen, dass sich der Abbau, der sich über einen Zeitraum von 45 Jahren hinziehen solle, in Abschnitten vollziehe, wobei die jeweils ausgebeuteten Flächen sukzessive rekultiviert würden. Hierzu sei ein Phasenplan entwickelt worden, der die gesamte Nutzungsdauer in Phasen von jeweils 5 Jahren gliedere. Danach werde ein Bereich, der nach 5 Jahren ausgebeutet sei, nicht mehr genutzt und könne direkt rekultiviert werden. Zusätzlich seien beispielsweise zur Straße, nach Breinig und zur Bahnlinie hin Abstandsstreifen vorgesehen, für die bereits direkt ökologische Anreicherungen vorgesehen seien. Zudem gehe man davon aus, dass 25 % der künftig abgegrabenen Grundfläche nicht wieder verfüllt würden, sodass eine leicht veränderte Rekultivierungslandschaft entstünde. Auch Herr Wiezorek betonte, dass es hinsichtlich der Rekultivierung und der hierfür vorgesehenen Zeiträume eine gewisse Flexibilität gäbe, um die konkrete Planung im Laufe der Zeit an die rechtlichen, technischen und sonstigen Gegebenheiten anzupassen.
Weitere Fragen stellte Ratsfrau Coracino, die nach Durchsicht der gesamten Unterlagen darauf hinwies, dass in diesen Unterlagen mehrfach auf die bestehende Abgrabungsgenehmigung der Firma Blees verwiesen werde, die jedoch im Detail nicht bekannt sei, sodass manche Aspekte nicht nachvollziehbar seien. Bei ihren Fragen ging sie auf das Problem der Sprengungen ein, die ausweislich der Unterlagen grundsätzlich einen Sicherheitsabstand von 300 m einzuhalten hätten, der unter Umständen aber auch verkleinert werden dürfe. Auf ihre Frage, wie und durch wen das entschieden würde, erläuterte Herr Dr. Bücksteeg, dass eine solche Entscheidung letztlich Sache des Sprengmeisters sei. Dieser habe im Einzelnen die Auswirkungen auf vorhandene Schutzgüter zu prüfen. Es läge jedoch eine gutachterliche Expertise vor, die konkrete Empfehlungen enthalte, wie jeweils zu sprengen sei. Diese Empfehlung werde im Rahmen der Antragsprüfung durch die Bezirksregierung geprüft und gegebenenfalls in Auflagen aufgenommen. Damit sei diese Entscheidung nicht allein dem Gutdünken des jeweiligen Sprengmeisters überlassen.
Auf entsprechende Anfragen von Ratsfrau Coracino ging Herr Dr. Bücksteeg auch auf weitere Aspekte des Vorhabens ein. So erläuterte er, dass die Aussage der Vorlage, wonach die Belästigung durch Staub ausgeschlossen werde so zu verstehen sei, dass hier nicht eine Belästigung schlechthin gemeint sei, sondern das sich diese Aussage auf die Terminologie des UVPG beziehe, die unter Belästigung eine „erhebliche Belästigung“ verstehe. Diese sei in der Tat auszuschließen. In diesem Zusammenhang verwies er auf einen bereits ausführlich diskutierten Katalog zum schonenden Abbau, der entsprechende Festlegungen enthalte. Schließlich wies Ratsfrau Coracino noch darauf hin, dass nach Aussage des Umweltberichtes Verkehre durch eine gemeinsame Betriebsführung verringert werden sollten. Nunmehr sei der Antrag aber nur durch die Firma BSR Schotterwerke GmbH gestellt worden. Hierzu erläuterte Herr Dr. Bücksteeg, dass im Zusammenhang mit der Antragstellung der Gedanke einer Betriebsgemeinschaft zurückgeführt worden sei, um deutlich zu machen, dass der Antrag nur von einer Firma gestellt werde, nur die Firma BSR Betreiber und Genehmigungsinhaberin sei und somit auch entsprechende Haftung übernehmen müsse. Gleichwohl werde es dabei bleiben, dass die Aufbereitung des Abbaumaterials wie ursprünglich geplant in Anlagen der Firma Blees erfolge.
Nachdem noch einmal festgestellt wurde, dass der Wunsch, das Abbaumaterial mit der Bahn zu transportieren, sich nur auf die Zeit nach einer Streckensanierung beziehen könne, schloss sich der Umweltausschuss einstimmig den Forderungen des Landschaftsbeirates und der Bezirksvertretung Kornelimünster an.
So beschloss er einstimmig:
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung, des Landschaftsbeirates sowie der Bezirksvertretung Kornelimünster empfiehlt der Umweltausschuss dem Rat der Stadt Aachen, das Einvernehmen nach § 4 Abs. 3 der 9. Bundesimmissionsschutzverordnung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Steinbruches durch Abgrabung von Karbonatgesteinen der Firma BSR Schotterwerk GmbH zu erteilen mit folgenden Auflagen:
1. Das gebrochene Material ist mit der Bahn aus dem Steinbruch zu befördern.
2. Der Ausgleich -bestehend in der Anlage von Obstwiesen und Heckenstrukturen außerhalb
des Abbaugebietes- hat zeitnah
zu erfolgen.
3. Es ist kein externes
belastetes Material insbesondere aus dem Stolberger Raum einzubringen.
4. Zum Schutze des abfließenden Grundwassers
ist eine 5 m dicke Abdeckung vorzunehmen.
5. Mit
Sprengungen darf erst ab 09:00 Uhr morgens begonnen werden.
6. Zum Schutze der Bevölkerung
sind die Sprengungen dem jeweils neuesten Stand der Technik anzupassen.
7. Durch die Genehmigungsbehörde ist zu prüfen, wie der Verkehrsabfluss mit Schwerlast-verkehr erfolgen soll, da die vorhandene Straßenbrücke nur für ein Gesamtgewicht von 21 Tonnen zugelassen ist.
8. Eine mögliche technische Minderung der
Feinstaubentwicklung ist jeweils dem neusten Stand der Technik anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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