11.09.2012 - 17 Sachstandsbericht zur Thematik unbegleiteter mi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Anlässlich der in Maria im Tann stattfindenden Sitzung und der zuvor angebotenen Besichtigung hebt Frau Wilms zu Beginn die engagierte Arbeit der Mitarbeiter bzgl. der jugendlichen minderjährigen Flüchtlinge hervor. Insbesondere ist den Fachkräften von Maria im Tann daran gelegen, den Kindern und Jugendlichen ein neues Zuhause zu geben.

Frau Drews führt weiter aus, dass es sich z.Zt. um insgesamt 84 junge Menschen in der Stadt Aachen handelt. 12 neue Plätze sind geschaffen worden, u.a. in einer Verselbstständigungsgruppe. Die enge Verzahnung zwischen FB 45 (Kinder, Jugend und Schule) sowie FB 50 (Soziales) erweist sich als notwendig und vorteilhaft aufgrund des Übergangs vom Rechtskreis SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in die Zuständigkeit des SGB XII (Bundessozialhilfegesetz) bei Vollendung der Volljährigkeit. Herkunftsländer der betroffenen Jugendlichen sind Afghanistan, Irak und in Einzelfällen Syrien und Nordafrika. Bei einem z.Zt. monatlichen Verbleib von 5 Fällen ist mit einer jährlichen Gesamtzahl von 60 neuen Menschen zu rechnen, verlässliche Prognosen erscheinen schwierig. Herr Paul hebt hervor, dass die Vorlage die derzeitige Situation gut abbildet, es ist gut, dass keiner der jungen Menschen abgewiesen wird. Da Aachen mit seiner Grenzlage massiv betroffen ist, wäre eine Unterstützung von Bund und Land wünschenswert.

Für die betroffenen Jugendlichen müssen nach Herrn Künzer probate Wege sprachlicher und beruflicher Integration gefunden werden. Herr Unger wünscht sich konkrete Zahlen über Verbleib und Abschiebung und  weist in gerichtlichem Zusammenhang darauf hin, dass die Unkenntnis über die Herkunftseltern im Vormundschaftsverfahren zu Schwierigkeiten führt.

Frau Drews vertieft, dass bei bereits in Belgien gestelltem Asylantrag die Betroffenen meist nur eine Nacht in Aachen bleiben und dann nach Belgien überführt werden.

Herr Küpper sieht die Problematik von der Politik ernst genommen und ist insbesondere deswegen erfreut, da es sich um eine grundsätzliche Menschenrechtsfrage handelt. Die konkrete Familienzusammenführung bei bereits im Ausland lebenden Verwandten gestalte sich in der Praxis allerdings sehr schwierig.

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Beschluss:

Der KJA nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage