05.09.2012 - 2 Vermietung von Räumen im Verwaltungsgebäude Kat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 10:15
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Höfken findet es nicht richtig, dass für die Grenzgängerberatung genauso viele Arbeitsplätze wie für den Bürgerservice vorgehalten werden.
Die Verwaltung beantwortet die Fragen von Frau Begolli und Herrn Herforth zu den Kosten wie folgt:
Herr Dr. Barth erklärt, dass es sich hierbei um kalkulatorische Kosten handelt, die als Anteil der Stadt Aachen in das von der EU geförderte Projekt einfließen. Frau Bortz ergänzt, dass diese neue Berechnung in Höhe von 39.000 die in der Vorlage aufgeschlüsselten tatsächlichen Kosten enthalte. In ihrer Berechnung aus Juni seien weitere Leistungen, wie beispielsweise Pförtnerdienste eingerechnet gewesen. So komme die Differenz von 39.000 zu ca. 74.000 zustande.
Frau Moselage findet den Unterschiedesbetrag trotzdem sehr hoch und erkundigt sich, warum die Grenzgänger unbedingt im Katschhof untergebracht werden sollen. Ihrer Auffassung nach seien sie bei der StädteRegion besser angesiedelt und es scheint ihr sinnvoller im Katschhof Reserveräume vorzuhalten.
Herr Dr. Barth erläutert, dass durchaus eine organisatorische Nähe zwischen der Grenzgängerberatung und dem Bürgerservice gegeben sei. Es sei sehr kundenfreundlich, dass ein Grenzgänger gleichzeitig die Dienste des Bürgerservices und der Grenzgängerberatung in Anspruch nehmen könne. Da es sich bei den Aufgaben des Bürgerservice um Aufgaben handelt, für die ausschließlich die Städte und Gemeinden zuständig sind, sei eine Unterbringung der Grenzgängerberatung bei der StädteRegion nicht sinnvoll.
Herr Herforth wiederholt seine Ansicht hinsichtlich der Anzahl der Arbeitsplätze: Die Argumentation der Verwaltung, dass ein zusätzlicher Platz geschaffen werde, sei nicht zutreffend.
Frau Herff und Frau Griepentrog erklären für ihre Fraktionen, dass sie der Vorlage in der letzten Sitzung nur nicht zugestimmt hätten, weil die finanziellen Auswirkungen nicht abschließend beantwortet waren. Dies sei mit der Vorlage erledigt, sodass diese jetzt beschlossen werden könne. Im Übrigen seien auch normale Kündigungsrechte in den Mietverträgen enthalten, von denen bei einer unerwarteten Raumnot Gebrauch gemacht werden müsse. Jetzt sollen die Grenzgängerberatung und der Bürgerservice erst einmal starten und das Konzept nicht von Beginn an schlecht geredet werden.
Bevor Herr Höfken über den Beschlussvorschlag abstimmen lässt, bittet er die Verwaltung darum, in ca. einem Jahr über die Situation im Bürgerservice Katschhof zu berichten und die unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich früheren Anzahl der Arbeitsplätze aufzuklären.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Erklärungen von Seiten der Verwaltung zur Zahl der Arbeitsplätze im Bürgerservicestandort Katschhof vor dem Umzug in die Wespienstraße basieren auf den Angaben in den zur Verfügung stehenden Akten. In diesen Akten ist durchgängig von 4 Frontarbeitsplätzen die Rede.
Offenbar haben jedoch Entwicklungen innerhalb des Bürgerservice dazu geführt, dass auch im ehemaligen Politessenbüro Beratungen des Bürgerservice angeboten wurden, was anhand der Akten jedoch nicht nachvollzogen werden kann, da in diesen keine Verfügung oder ähnliches zur Einrichtung weiterer Arbeitsplätze enthalten ist.
Die Möglichkeiten der Verwaltung zur Aufklärung des Sachverhaltes sind ausgeschöpft.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich mit fünf Gegenstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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154,1 kB
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