27.09.2012 - 4 Gestaltungshandbuch - Innenstadt Aachen - öffen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Verwaltung führt Frau Nacken aus, dass die vorliegende Version des Gestaltungshandbuches keiner substantiellen Änderungen bedürfe. Ergänzend geht Frau Springer-Ranft darauf ein, dass aufgrund des großen Abstimmungsbedarfs eine längere Entwicklungszeit notwendig gewesen sei. So seien z.B. die Ideen und Standards des barrierefreien Bauens eingeflossen. Weiterhin seien noch redaktionelle Änderungen notwendig, die noch bearbeitet und zeichnerisch umgesetzt werden müssten.

Inhaltliche Änderungen wie z.B. der Vorschlag, Masten von Leuchten vor dunklem Hintergrund hell zu streichen, könnten in der vorliegenden Ausgabe nicht berücksichtigt werden. Da das Handbuch als „lose Blattsammlung“ herausgegeben werde, könne dies in einer der nächsten Versionen berücksichtigt werden.

Das vorliegende Handbuch würde aber noch mit den drei folgenden Punkten ergänzt:

-          Ergänzung des Vorwortes

-          Korrekturen im Bereich der Skizzen

-          Erläuterungen und Schemazeichnungen zur Barrierefreiheit in Teil 3 des Gestaltungshandbuches und Registerergänzung

 

Von der CDU- Fraktion bemängelt Frau Breuer die lange Zeitdauer zwischen der Beauftragung der Entwicklung eines Gestaltungshandbuches im Jahr 2007 bis zum heutigen Zeitpunkt.

Frau Nacken erläutert, dass es eine Überschneidung gegeben habe, mit der Entwicklung der Standards für das barrierefreie Bauen. Da das Gestaltungshandbuch eine geringere Priorität genieße, wäre es zu dem längeren Entwicklungszeitraum gekommen.

 

Frau Breuer äußert sich positiv, dass das Gestaltungshandbuch ein gewisses Maß an Flexibilität böte und betont, dass dies notwendig sei.

Herr Blum von der FDP-Fraktion hält bestimmte Richtlinien für notwendig, das Gestaltungshandbuch ginge ihm jedoch zu weit. Der Eingriff sei zu stark. Die notwendige Flexibilität fehle.

 

Frau Strack von der SPD-Fraktion merkt an, dass eine lebensgerechte Gestaltung erreicht werden solle. So solle im Handbuch das Leitsystem für Sehbehinderte erläutert werden. Auch fehle Ihr ein Hinweis auf die Gestaltung der Stadtmöblierung für behinderte Menschen. Diese müssten so gestaltet sein, dass sie auch von Behinderten oder älteren Menschen genutzt werden können.

Weiterhin fehle ihr die Angabe der Richtlinien, nach denen das Gestaltungshandbuch entwickelt worden sei.

 

Auch Herr Clingen von der CDU-Fraktion kritisiert die zu dezidierte Festlegung auf bestimmte Typen im Handbuch.

Für die Verwaltung führt Frau Springer-Ranft aus, dass es keine Festlegung auf bestimmte Hersteller gebe. Lediglich der Typ werde festgelegt. Eine Ausnahme gebe es bei der Beleuchtung. Durch den Kooperationsvertrag mit der Stawag sei dies notwendig, da die Stawag intern eine Festlegung getroffen hätte, an die auch die Stadt durch den Kooperationsvertrag gebunden sei.

Dies wird nochmals durch Frau Nacken bestätigt.

 

Von der Fraktion Grüne begrüßt Herr Ferrari, dass es sich bei dem vorgelegten Gestaltungshandbuch nicht um ein „Schnittbogenmuster“ handele. Auch andere große Städte hätten solche Gestaltungsrichtlinien. Als Negativbeispiel führt er die Steppenbergsiedlung an. Er begrüßt das Gestaltungshandbuch und betont, dass Ausnahmen von den Richtlinien sinnvoll seien.

 

Herr Servos (SPD-Fraktion) geht nochmals auf die Festlegung des Beleuchtungstyps ein und betont, dass dies unproblematisch sei.

Es sollten jedoch die Planungsgrundlagen im Gestaltungshandbuch erwähnt werden. Hierzu wendet Frau Springer-Ranft von der Verwaltung ein, dass entsprechende Angaben innerhalb der Verweise bereits gemacht worden seien. Auch Frau Nacken gibt an, dass entsprechende Angaben bereits vorhanden seien, sagt jedoch eine nochmalige Prüfung zu.

 

Der Vorsitzende Herr Jahn ergänzt den Beschlussentwurf der Verwaltung mit den Punkten: Ergänzung des Vorwortes, Korrekturen im Bereich der Skizzen, Erläuterungen und Schemazeichnungen zur Barrierefreiheit in Teil 3 des Gestaltungshandbuches und Registerergänzung und Prüfauftrag, weitere Planungsgrundlagen ins Handbuch aufzunehmen.

Sodann lässt er über den geänderten Beschlussentwurf abstimmen.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch, in das die Punkte

-          Ergänzung des Vorwortes

-          Korrekturen im Bereich der Skizzen

-          Erläuterungen und Schemazeichnungen zur Barrierefreiheit in Teil 3 des Gestaltungshandbuches und Registerergänzung

noch aufgenommen werden zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu Prüfen, ob weitere Planungsgrundlagen in das Gestaltungshandbuch aufgenommen werden können. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt die vorgestellten Gestaltungsstandards zu Grunde zu legen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=53243&selfaction=print