04.10.2012 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 - Kaise...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Herr Larosch erläutert den gegenwärtigen Sachstand und weist darauf hin, dass einige mit dem Wechsel der Vorhaben- und Erschließungsträgerin verbundene Vertragsdetails in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssten, daher sei auch die Vorlage nichtöffentlich verschickt worden. Grundsätzlich könne jedoch über die allgemeinen Teile des Vertrags auch in öffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Frau Nacken weist darauf hin, dass zwar der Ausschuss der Verwaltung bereits einen Auftrag zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den bestehenden Bebauungsplan gegeben habe, das durch den Bebauungsplan Nr. 891 geschaffene Baurecht bestehe jedoch nach wie vor. Nach dem erfolgten Grundstücksgeschäft wolle nun der neue Eigentümer in die Umsetzung eintreten, aus Sicht der Verwaltung könne dem dazu notwendigen Wechsel der Vorhaben- und Erschließungsträgerin zugestimmt werden.

 

Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Müller, dass auch in seiner Fraktion eine gewisse Erleichterung spürbar sei, dass eine Entwicklung absehbar sei, dennoch halte man eine politische Debatte für dringend erforderlich. Es gebe aus der Bevölkerung eine Initiative, die sich sehr für eine Reduzierung des Vorhabens einsetze, die neuen Investoren planten jedoch eine Erweiterung über den Adalbertsberg hinaus. An Entwicklungen in anderen Städten wie Duisburg könne man sehr genau sehen, was passiere, wenn man Kaufkraft aus anderen Bereichen der Stadt zugunsten eines Großprojekts abziehe, eine solche Entwicklung gelte es für Aachen auf jeden Fall zu verhindern. Daher setze seine Fraktion sich dafür ein, die der Bebauungsplanung zugrunde liegenden Gutachten zeitnah zu aktualisieren und in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einzubeziehen, dies auf das Baugenehmigungsverfahren zu verschieben, halte man für zu spät. Sollten die Investoren über das heute bestehende Baurecht hinaus Forderungen stellen, müsse auch die Stadt ihre Forderungen nach Ausgleich, beispielsweise hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum, anpassen.

 

Herr Baal weist darauf hin, dass heute nur über einen Wechsel der Vorhaben- und Erschließungsträgerin für den Bebauungsplan Nr. 891 beraten werde, dieser Bebauungsplan werde unverändert in Kraft bleiben.

 

Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass man heute nur über den bereits bestehenden Bebauungsplan Nr. 891 berate, die weitere Entwicklung in den angrenzenden Bereichen müsse genau beobachtet und diskutiert werden. Zunächst einmal hoffe man jedoch, dass nun ein gutes Ende für eine schwierige Situation in Sicht sei. Dennoch rechne man nicht damit, dass kurzfristig eine positive Veränderung vor Ort eintreten werde, es liege noch ein harter Weg mit schwierigen Randbedingungen vor allen Beteiligten. Seine Fraktion sei aber nach wie vor der Auffassung, dass die Ausweisung von Einzelhandelsflächen an dieser Stelle richtig und verträglich sei. Man habe im landesweiten Vergleich eine gute Frequenz in den Fußgängerzonen, in den Vertragsverhandlungen habe man beispielsweise die Schaffung von 3.000m² Ersatzwohnraum erreichen können, daher könne man dem Wechsel des Vorhabenträgers zustimmen. Über Details müsse dabei noch gesprochen werden, auch gehe man davon aus, dass die Architektur des Vorhabens den Ausschuss noch beschäftigen werde,  insgesamt hoffe man nun jedoch auf eine möglichst zügige Umsetzung.

 

Für die CDU-Fraktion bedauert Frau Schlick, dass im bisherigen Ablauf dieses Verfahrens viel Vertrauen zerstört worden sei. Trotzdem sei man zuversichtlich, dass mit dem Investorenwechsel Bewegung in das Projekt komme. Auch wenn über die Architektur sicherlich noch diskutiert werden müsse, hoffe man auf eine zeitnahe Realisierung.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert auch Herr Plum Zustimmung zum vorgeschlagenen Wechsel der Vorhaben- und Erschließungsträgerin. Man habe das Projekt immer unterstützt und sehe keinen Anlass, von dieser Haltung abzuweichen. Das Vorhaben sei offensichtlich immer noch attraktiv für international tätige Investoren, man habe durch die Schaffung von Ersatzwohnraum und flankierende Maßnahmen in den angrenzenden Quartieren Vorkehrungen geschaffen, um eine Monostruktur zu verhindern und man habe durch die vertraglichen Regelungen zur Realisierung von Ersatzwohnraum zumindest einen Ausgleich für die wegfallenden Wohnungen im Plangebiet geschaffen. Unter diesen Rahmenbedingungen stehe man dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenüber.

 

Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Dr. Vossen seinen Vorrednern an. Zwar habe man die Einleitung des Aufhebungsverfahrens mit beschlossen, als eine Entwicklung in der zuletzt verfahrenen Situation nicht mehr absehbar war, man habe aber mit den neuen Investoren die Erwartung, dass jetzt wieder Bewegung in das Projekt komme. Man werde daher dem Verwaltungsvorschlag zustimmen und sei zuversichtlich, dass sich die mit diesem Vorhaben ursprünglich verknüpften Hoffnungen auf eine positive Entwicklung sich doch noch erfüllten.

 

Frau Nacken legt dar, dass einige der Gutachten mit dem Satzungsbeschluss substanzielle Bestandteile des Bebauungsplans geworden seien, eine Veränderung sei hier nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Andere Gutachten müssten im Genehmigungsverfahren neu erstellt werden, beispielsweise für die neu zu erteilende wasserrechtliche Genehmigung. Sobald neue Pläne für die Fassadengestaltung vorlägen, werde man diese dem Architektenbeirat und dem Planungsausschuss zur Beratung vorlegen.

 

Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt erfolgt nicht.

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Anlagen zur Vorlage