19.11.2012 - 4 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

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Beratung

Herr Fleu führt aus, dass der Landschaftsbeirat bereits in einer der vergangenen Sitzungen gegen die Errichtung eines Windparks im Münsterwald gestimmt hat und eine weitere Bebauung im Aachener Nordwesten (Avantis) bevorzugt.

 

Auf Wunsch von Herrn Formen bittet Herr Wiezorek Frau Hermanns Auskunft zum Verfahrensstand und zu den Beschlüssen zu geben.

 

Frau Hermanns erläutert daraufhin ausführlich den Verfahrensstand und die dazu ergangenen Beschlüsse.

 

Herr Wiezorek ergänzt, dass eine gesamträumliche Vorgehensweise anzuwenden war. Dies ist geschehen und nunmehr liegen die Ergebnisse vor.

  

Herr Wiezorek erläutert weiterhin, dass Windkraftanlagen im Außenbereich planungsrechtlich privilegiert sind. Es gibt keine spezialgesetzliche Regelung, sondern die Abwägung unterliegt nach BauGB der Planungshoheit der jeweiligen Kommune. Diese muss, will sie die Privilegierung durch Konzentrationsflächen im FNP einschränken, der Windenergienutzung durch Ausweisung ausreichender Flächen substantiell Raum geben.

 

Herr Aletsee erkundigt sich  danach, aus welchem Grund der Umweltausschuss dem Beschluss des Landschaftsbeirates, in welchem dieser das Aufstellen von Windkraftanlagen im Münsterwald ablehnt und stattdessen den Aachen Nord-Westen (Avantis) oder die Fläche an der A 44 in Brand bevorzugt, nicht zustimmte.

 

Herr Wiezorek führt aus, dass der Aachener Nord-Westen als Standort abgelehnt wurde, weil die Gewerbeflächennutzung auf Avantis von Seiten der Stadt Aachen weiterverfolgt wird. Damit bleiben aber auch die an den B-Plan 800 geknüpften Restriktionen bestehen, wonach Windkraftanlagen der Intention des erforderlichen Ausgleichs widersprechen. Im Falle der Fläche in Brand sei diese aufgrund der zu geringen Größe nicht weiterverfolgt worden. Die Schutzinteressen, z.B. des angrenzenden FFH-Gebietes werden erst dann geprüft, wenn die formalen Voraussetzungen vorliegen. Insofern ist aufgrund der angewandten Kriterien keine weitere inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt.

 

Herr Mayr führt aus, dass er es positiv findet, dass sowohl der Standort Schneeberg als auch der Standort Aachener Wald fallen gelassen wurden.

 

Nach seiner Ansicht müssten jedoch mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Er fordert daher die Aufstellung eines regionalen Masterplanes unter Einbeziehung von Stadt und Städteregion. Hier verweist Herr Wiezorek auf die Zuständigkeit der Kommunen, ohne die eine regionale Betrachtung zum Scheitern verurteilt sei. Auch können sich Kommunen nicht durch Rückgriff auf Nachbargemeinden aus der Verantwortung ziehen, substantiell Raum geben zu müssen.

 

Der Münsterwald stellt für Herrn Mayr keine Standortalternative dar. Alternativen für ihn sind der Brander Wald und Horbach. Seiner Meinung nach ist es ein Fehler des Stadtrates auf Avantis zu verzichten.

 

Er führt weiterhin aus, dass die Fledermäuse nicht weiter untersucht worden sind.

 

Herr Mayr teilt weiterhin mit, dass auf Seite 10 der Vorlage zu lesen ist, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist. Nach seinem Kenntnisstand sagt das Gesetz aber, dass ab 7 Anlagen eine UVP - Pflicht besteht.  

 

Herr Wiezorek führt aus, dass es sich bei 6 - 20 Anlagen um eine Kann-Bestimmung handelt. Ab 20 Anlagen besteht eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Darüber hinaus wird die Stadt Aachen keine UVP im Zusammenhang mit dem ausstehenden Genehmigungsverfahren erarbeiten lassen.

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Herr Helmig führt aus, dass die Windkraftanlagen so zu planen sind, dass sie für den Menschen, die Natur und die Landschaft verträglich sind. Im Aachener Norden ist dies aber nicht der Fall. Es besteht eine zu geringe Abstandsfläche, wodurch die Menschen beeinträchtigt werden.

 

So gibt es in Köln keine einzige Fläche, die für Windkraftanlagen vorgesehen ist. Er weist daraufhin, dass in Laurensberg bereits 9 Anlagen vorhanden sind.

 

Herr Wiezorek erwidert, dass die gesetzlichen Normen sowohl für den Norden als auch für den Süden eingehalten werden und verweist erneut im Hinblick auf die Stadt Köln auf die Verpflichtung, der Windenergie substantiell Raum geben zu müssen.

 

Herr Mayr kritisiert, dass im Hinblick auf § 44 BNatSchG weder der Rotmilan noch der Schwarzstorch und auch nicht die Fledermäuse untersucht wurden.

 

Herr Dr. Aletsee kritisiert die vorgelegten artenschutzrechtlichen Gutachten als wertlos und fachlich untauglich. Die in den Gutachten enthaltenen Daten seien mangelhaft. Übergebene Daten wären von Mitarbeitern der Unteren Landschaftsbehörde nicht weitergeleitet worden. Bei einem Gerichtsverfahren werde er dies besonders hervorheben.

 

Herr Wiezorek erwidert, dass in den Gutachten alle erforderlichen Daten enthalten sind. Die Gutachter hatten sogar Kontakt mit den zuständigen belgischen Stellen gehabt. Deren Aussagen wurden berücksichtigt. Die Schlussfolgerungen des Gutachtens seien richtig. Auch die neuerlich vorgebrachten Erkenntnisse des NABU ließen keine anderen Schlüsse zu.

 

Herr Wiezorek stellt fest, dass die Aussage von Herrn Dr. Aletsee, wonach die externen wie hausinternen Gutachter ihre Arbeit schlecht gemacht haben sollen, nicht hinnehmbar ist, da diese Aussagen jeder Grundlage entbehren. Ferner ist die Aussage, wonach Unterlagen nicht weitergegeben wurden schlicht weg falsch, da es keinerlei konkrete Angaben zu einem möglichen Brutstandort des Rotmilan gegeben habe.

 

Alle relevanten Arten wurden nach dem Stand der Technik untersucht. Sofern keine abschließende Beurteilung möglich war, werden im weiteren Genehmigungsverfahren Auflagen zum Monitoring erfolgen.

 

Herr Wiezorek weist ausdrücklich daraufhin, dass bei Kenntnis von Daten diese zwingend durch die Verbände der Unteren Landschaftsbehörde nachzureichen sind, damit diese in das Verfahren einfließen können, da ansonsten ein verwaltungsgerichtliches Verfahren unter diesen Gesichtspunkten abgewiesen wird.

 

Herr Lennartz führt aus, dass sich die Diskussion im Kreis dreht.

 

Herr Kirchübel teilt mit, dass die Bedenken des Landschaftsbeirates nicht berücksichtigt worden sind. Der Beschluss sollte daher erweitert werden, dass der Landschaftsbeirat ablehnt.

 

Herr Wiezorek führt aus, dass die Politik darauf hingewiesen wird, dass im Genehmigungsverfahren die Aussagen und Forderungen des Umweltberichtes zu berücksichtigen sind.

 

 

Beschluss:

 

Mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Nein Stimmen und 2 Enthaltungen wiederholte der Landschaftsbeirat seinen Beschluss vom 12.03.2012.

 

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