20.11.2012 - 3 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hermanns, FB 61, erläutert die Verwaltungsvorlage anhand einer Power Point Präsentation, s. Anlage.

Herr Wiezorek ergänzt die Ausführungen mit dem Bericht aus dem Landschaftsbeirat vom 19.11.2012, insbesondere zu den Bedenken gegenüber dem Artenschutz.

 

Herr Formen äußert, dass festzustellen bleibt, dass die Maßnahme unstrittig ein  Eingriff sowohl artenschutzrechtlich als auch das Waldbiotop betreffend ist. Juristisch bestehen keine Bedenken.

Er bemängelt, dass die Stadt Aachen weiterhin stur ist bei der Suche nach Alternativplanungen, bspw. im Gewerbegebiet Avantis. Des weiteren wurde eine vernünftige städteregionale Planung unterlassen.

 

Ratsherr Blum teilt mit, dass er für die FDP Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird. Die Bedenken wurden mehrfach formuliert. Mit dieser Auffassung stehe die FDP Fraktion auch nicht allein dar, da der Landschaftsbeirat ebenfalls widersprochen hat.

Der Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten ist umstritten, hier bezieht er sich insbesondere auf ein Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz.

Gerade der Münsterwald ist eine sensible Fläche, hier sind viele Fragen noch nicht abschließend geklärt und Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.

Zudem möchte auch er die Städteregion mit in der Verpflichtung sehen.

 

Ratsherr Luczak, Grüne Fraktion, richtet seinen Dank an die Mitarbeiter, die an der Vorlage über mehrere Wochen gearbeitet haben. Die fachlich sehr eindrucksvolle Arbeit lässt erkennen, dass alle Bedenken ernst genommen wurden, alle Fragen thematisiert worden sind und in diese umfangreiche Vorlage gemündet sind. Die objektive Beurteilung ist erkennbar.

Die Kernfrage die sich stellt ist: Wie wollen wir in Zukunft in Aachen eine verlässliche Energieversorgung gewährleisten?

Ratsherr Luczak plädiert für einen ehrlichen Umgang mit den eingebrachten Argumenten und der sorgfältigen Abwägung des Privat- und des Allgemeininteresses.

Der eingebrachte Einwand des Schadens für den Artenschutz ist nachvollziehbar, wobei es bereits jetzt durchaus schon Schäden gibt.

Nach der Entscheidung der Änderung des Flächennutzungsplanes für Aachen ist es sinnvoll auch über die Grenzen Aachens hinweg nach weiteren Möglichkeiten zu schauen.

Für die CDU Fraktion richtet Ratsherr Corsten einen herzlichen Dank an die Verwaltung für die monatelang geleistete Arbeit.

Er erklärt, dass die Betroffenheit der Menschen unumstritten und bekannt ist und er großes Verständnis dafür hat, doch gerade nach Fukushima sollte etwas getan werden. Möglicherweise stellt sich beizeiten der Gewöhnungseffekt an das dann neue Landschaftsbild ein.

Zukünftige Erkenntnisse können natürlich die jetzigen überholen, ein Handeln ist aber jetzt erforderlich.

Bzgl. des Wunschs nach einem gesamträumlichen Konzept ergänzt er, dass der Gesetzgeber dies nicht vorsieht und Aachen sich daher innerhalb der eigenen Grenzen orientiert.

Nach der sorgfältig durchgeführten Abwägung fällt es ihm, für die CDU Fraktion, relativ leicht eine Entscheidung zu treffen.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, dankt ebenfalls der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage. Sie begrüßt insbesondere, dass die Eingaben der Bürger bei der erneuten Offenlage nochmals in die Thematik eingebracht wurden.

An Herrn Wiezorek richtet sich eine Nachfrage bzgl. des im LANUV Katasters aufgeführten Uhus.

Die Windenergie wird grundsätzlich von der SPD Fraktion befürwortet, problematisch sei allerdings die ausgewiesene Fläche im Aachener Norden.

Sie beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass separat über die Flächen abgestimmt wird.

 

Herr Wiezorek führt aus, dass die Karten des LANUV bekannt sind, der Uhu aber durch den Standort Münsterwald nicht betroffen ist.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich dankt abschließend der Verwaltung für die kompetente und sorgfältig geleistete Arbeit.

 

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Beschluss:

 

Der Änderungsantrag von Ratsfrau Dr. Wolf wird mit 11 nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt in der so geänderten, vorgelegten Fassung, die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

1 Gegenstimme

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Anlagen

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