21.11.2012 - 5 Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 21.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage zu den bisherigen Beratungsergebnissen in den Ausschüssen, die sich bereits mit der Thematik befasst haben.
Beigeordnete Nacken erklärt Bezug nehmend auf die Verträge zu den Ausgleichmaßnahmen, die Stellungnahme des Regierungspräsidiums zur Geeignetheit des Geländes im Münsterwald für Windkraftanlagen und das von Seiten der Verwaltung eingeleitete Zielabweichungsverfahren, dass alle Voraussetzungen für eine Entscheidung des Rates der Stadt gegeben seien.
Auf die Tischvorlage hinweisend teilt sie mit, dass der Landschaftsbeirat der Vorlage zwar nicht zugestimmt habe, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz jedoch unter Berücksichtigung der Vorschläge des Landschaftsbeirates entschieden habe, so dass dessen Bedenken entsprechend bewertet und beurteilt worden seien.
Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser mehrheitlich dem Rat der Stadt empfehle, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Verwaltung, insbesondere der Fachbereich Umwelt, habe an dieser Stelle hervorragende Arbeit geleistet, die in einer sehr guten Vorlage gemündet habe. Hierfür gelte ihr sein Dank.
Vorliegend gehe es um die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen. Aus diesem Grunde wolle er noch einmal darauf hinweisen, dass es, finde der Beschlussvorschlag keine Mehrheit, rechtlich absolut zulässig sei, auf jedem Grundstück in Aachen Windkraftanlagen zu bauen, sofern man im Rahmen eines normalen Baugenehmigungsverfahrens dafür eine Genehmigung erhalte. Dies würde automatisch zu einer Zersiedelung mit Windkraftanlagen führen. Streiche man eine Fläche aus dem Vorschlag heraus, erfülle man die gesetzliche Vorgabe, bis zu 2 % der städtischen Flächen für Windkonzentrationsflächen auszuweisen, nicht und gefährde damit die rechtliche Tragfähigkeit dieses Konzentrationsflächenbeschlusses.
Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, schließt sich für die Fraktion dem Dank an die Verwaltung für die hervorragende Arbeit in den letzten drei Jahren an. Grundlage der heutigen Entscheidung sei eine umfangreiche und aufwendige Untersuchung aller vorhersehbaren Konsequenzen, die mit der Aufstellung von Windkraftanlagen auf den Flächen der Stadt Aachen verbunden seien. Das Ergebnis dieser Untersuchung sei das vorliegende Papier mit umfangreichem Datenmaterial, mit vielen Gutachten, zusammengefasst auf mehr als 1.200 Seiten.
Im Ergebnis komme man zu der Entscheidung, den Flächennutzungsplan der Stadt Aachen so zu verändern, dass sieben Standorte im Aachener Süden und vier Standorte im Aachener Norden zugelassen werden können. Es handele sich hierbei um leistungsfähige Anlagen mit einer Gesamthöhe von etwa 180 Metern und damit um ein großes Projekt. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt seien dabei natürlich bewusst. Diesbezüglich seien zahlreiche Gutachten erstellt worden, sowohl was den Menschen bezüglich Lärm, Schlagschatten, Lichtblitze, Infraschall, als auch was den Artenschutz betreffe. Zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen habe man innerhalb des Abwägungsprozesses Flächenverkleinerungen beschlossen bzw. auch auf Flächen verzichtet. Damit sei ein guter Kompromiss zwischen den Befürworten und den Kritikern gefunden worden.
Die Stadt Aachen habe einen Ratsbeschluss gefasst, nach dem bis zum Jahr 2020 mindestens 40 % der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien stammen solle. Die Landesregierung habe das Ziel vorgegeben, 2 % der Fläche auszuweisen. Die Stadt Aachen könne mit diesem Beschluss bereits ca. 1,45 % vorweisen. Zudem leiste sie langfristig gesehen den Garant für sozialverträgliche und stabile Strompreise.
Aus all diesen Gründen werde die Fraktion Die Grüne heute dem Flächennutzungsplan zustimmen.
Ratsherr Bosseler, Piraten, beschreibt den Beratungsverlauf in den entsprechenden Gremien und kritisiert in diesem Zusammenhang die Seitenstärke der Vorlage sowie deren Strukturierung. Grundsätzlich sei er der Überzeugung, dass man die Flächen benötige, erklärt sich jedoch mit dem Verfahren nicht einverstanden. Aufgrund der Beschlussfassung von insgesamt sieben Gremien in nur vier Wochen sei es kaum möglich, Protokolle der anderen Fachausschüsse vor der Beratung im Rat der Stadt zur Kenntnis zu nehmen. Dass die Beratungsergebnisse kurzfristig als Tischvorlage verteilt werden, schaffe wenig Abhilfe.
Beigeordnete Nacken räumt in Anbetracht der Vorlagenstärke ein, dass die Sitzungsreihenfolge als kompakt zu bezeichnen sei. Gerade deshalb habe man von Verwaltungsseite aus versucht, verschiedene Hilfen zu geben. So habe man, neben der Bereitstellung von Papierexemplaren, die Vorlage ebenfalls als CD versendet, um einen möglichst frühen Einblick zu gewähren. Zudem habe man die Vorlage entsprechend dem Anlagenverzeichnis strukturiert und angeboten, unterstützend zur Vorbereitung der Sitzung Einzelinformationen zu geben. Dieses Angebot habe großen Anklang gefunden und sei verschiedentlich genutzt worden.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, kann die von Ratsherrn Bosseler geäußerte Kritik nicht nachvollziehen. Die Vorlage sei trotz Ihrer Stärke sehr gut strukturiert und entsprechend einfach zu bearbeiten gewesen.
Die Ausführungen von Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk ergänzend, beschreibt er die großen Katastrophen in Tschernobyl und Japan sowie deren schreckliche Auswirkungen, die zu einem weltweiten Wandel hinsichtlich der Verbrennung fossiler Energieträger sowie hinsichtlich des Einsatzes von Atomenergie beigetragen habe. Auch wenn man glücklicherweise bisher in der eigenen Region von ähnlichen Katastrophen verschont geblieben sei, stehe man in der Verantwortung, zum Energiewandel beizutragen.
Die Fraktion Die Linke habe sich eingehend mit den Argumenten der Kritiker befasst und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zersiedelung der Windkraftanlagen im Ergebnis wahrscheinlich dazu führen werde, dass sich dann gegen jedes einzelne Windkraftrad Proteste erheben, wobei anzunehmen sei, dass ein jedes Mal die gleichen Argumente ins Feld geführt werden, wie derzeit auch. Zwar sei auch hier der Verlust einiger Bäume zu verzeichnen, aber hier dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass dies nicht zur Errichtung irgendeines Bauwerkes geschehe, sondern zur Förderung regenerativer Energien. Die hierzu vorgelegte Abwägung aller Belange erscheine nicht nur sinnvoll, sondern als Grundlage für den einzig zu verantwortbaren Beschluss. Aus diesem Grunde werde die Fraktion Die Linke dem Beschlussentwurf zustimmen.
Die FDP-Fraktion werde der Änderung des Flächennutzungsplanes zum Ausbau der Windkraft auf Aachener Stadtgebiet nicht zustimmen, so Ratsherr Blum stellvertretend. Die Anwohner des Aachener Nordens seien bereits seit vielen Jahren belastet, was den Süden angehe, teile die Fraktion die Ansichten aller Umweltschutzorganisationen, die fordern, von der Errichtung der Windkraftenergieanlagen im Münsterwald Abstand zu nehmen. Auch das Bundesamt für Naturschutz komme in seinem Positionspapier Windkraft über Wald in vielerlei Hinsicht zu der Erkenntnis, dass hinsichtlich der Auswirkungen von Windkraftanlagen erhebliche Kenntnislücken bestehen und weiterer Forschungsbedarf gegeben sei. Er wolle nicht behaupten, dass die Verwaltung gegen geltendes Recht verstoße oder sich nicht an notwendige Vorgaben halte, aber es dränge sich der Eindruck auf, dass hier schnell gehandelt werden solle, um anderslautende Bestimmungen, die vielleicht den Bau solcher Anlagen im Münsterwald verhindert hätten, zuvorzukommen.
Generell spreche sich die Fraktion nicht gegen Windkraftenergie aus, habe seit jeher aber befürwortet, bei den in Frage kommenden Flächen auch solche in der gesamten StädteRegion und nicht nur im Stadtgebiet zu berücksichtigen. Diesen Einwand habe man jedoch nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Im Übrigen gebe es die von Ratsherrn Baal genannte 2%-Regelung nicht.
Ratsherr Luczak, Fraktion Die Grüne, dementiert, dass in diesem Punkt zügig eine Entscheidung getroffen worden sei. Vielmehr habe man über Jahre hinweg zahlreiche Einzelheiten detailliert diskutiert. Vorliegend gehe es um die Frage, wie man zukünftig eine verlässliche Energieversorgung für die Stadt gewährleiste und hierbei gleichzeitig dem Naturschutzgedanken Rechnung trage. Dass man hier eine solch zurückhaltende Haltung wie die FDP-Fraktion zeige, sei äußerst verwunderlich, wenn nicht gar verantwortungslos. Für ihn selbst gehe kein Weg an regenerativen Energien vorbei, weil sie nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig eine Perspektive bieten.
Die Fraktion habe in enger Zusammenarbeit die in der Vorlage enthaltenen Kritiken geprüft und sei einigermaßen über die diesen zu Grunde liegenden Argumenten überrascht gewesen. So seien u. a. sinkende Immobilienwerte oder stagnierende Tourismuszahlen ins Feld geführt worden. In seinen Augen seien dies keine zugkräftigen Argumente, zumal es auch hierüber eingehende Untersuchungen gegeben habe, die das Gegenteil belegen. Zudem weise der bereits bestehende Masterplan jetzt schon Stadtteile in Aachen aus, die von der stets steigenden Durchschnittstemperatur stärker betroffen seien als andere. Dieser Faktor sei einer von vielen Gründen, der für die umweltschonende Gewinnung von Energie spreche.
Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, bestätigt an Ratsherrn Blum gerichtet, dass hier keineswegs von Beschlüssen auf dem Eilweg die Rede sein könne. Bereits im Jahre 2008 sei durch die damaligen Mehrheitsfraktionen ein entsprechender Antrag auf den Weg gebracht worden, der in den nachfolgenden Jahren konkretisiert worden sei. Die Verwaltung habe hier ausgezeichnete Arbeit geleistet und habe zu jedem fragwürdigen Detail adhoc Antwort geben können. Dem Dank an die Verwaltung wolle er sich ebenso anschließen wie der bereits erklärten Notwendigkeit von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen. Allerdings müsse er Bezug nehmend auf die Ausführungen des Fachbereichs Umwelt in der Sitzung des Planungsausschusses einräumen, dass die benannte 2%-Regelung tatsächlich nicht existiere, die Rechtsprechung vielmehr von 1% bis 3% ausgehe.
Auch wenn die SPD-Fraktion sich grundsätzlich für Windkraftanlagen ausspreche, sehe sie hier den Aachener Norden dennoch als in besonderer Weise betroffen. So gebe es bedingt Auswirkungen auf das Zugvögelverhalten und auf das Landschaftsbild, zudem sei eine erhebliche Schattenproblematik zu erwarten. Aus diesem Grunde sei die SPD-Fraktion der Meinung, dass der Aachener Norden aus dem Flächennutzungsplan-Entwurf zu streichen sei. Zudem bitte die Fraktion darum, den Planungsausschuss zuerst über die so geänderte Vorlage abstimmen zu lassen, bevor der Rat hierüber beschließt.
Ratsherr Krenkel, CDU-Fraktion, erklärt zurückblickend auf den Vorwahlkampf im Jahre 2009, dass er sich seinerzeit gegen Windkraftanlagen ausgesprochen, seine Meinung aber inzwischen geändert habe, nicht zuletzt aufgrund der schrecklichen Ereignisse in Fukushima im Jahr 2011, die insgesamt einen großen Wandel im Denken der Menschen über Atomkraft hervorgerufen habe. Entsprechend müsse man sich nun dieser etwas anderen Form der Energiegewinnung stellen und dürfe diese nicht nur dann zulassen, wenn sie nicht vor der eigenen Haustüre betrieben werde. Er sei froh zu sagen, dass er an der Vorlage habe mitwirken können, die viele Belange, sowohl auf deutscher als auch auf niederländischer Seite, berücksichtige. Sicherlich könne man in einem solchen Verfahren nicht sämtliche Bedürfnisse einfließen lassen, dennoch befinde man sich hier auf einem guten Weg. Dementsprechend werde er der Vorlage der Verwaltung zustimmen.
Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, erklärt Bezug nehmend auf die in der Bürgerfragestunde gestellten Frage zu den für die Windkraftanlagen geplanten Baumfällungen, dass diese ohnehin im Rahmen des Gesamtforstwirtschaftsplans im nächsten Jahr im Aachener Wald gefällt worden wären.
Im Übrigen wolle er darauf hinweisen, dass es sich hier um ein gesamträumliches Gesamtkonzept handele, welches nicht veränder- oder ergänzbar sei. Demnach könne man nach dem Beschluss keine weiteren Flächen für Windkraftanlagen ausweisen.
Man habe der Verwaltung heute zu Recht an vielen Stellen Dank ausgesprochen, habe aber vergessen, den Stellen zu danken, die unmittelbar mit der Bürgerschaft zu tun und deren Unmut abzufangen haben. Aus diesem Grunde wolle er insbesondere den Bezirksvertretungen in Kornelimünster/Walheim, in Laurensberg und in Richterich, danken, insbesondere für die positive Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplans. Er selbst werde ebenfalls dem Beschlussentwurf zustimmen.
Ratsherr Schaffrath, FWG, schließt sich der Kritik von Ratsherrn Bosseler hinsichtlich der Vorlagenstärke und des doch sehr kompakten Beratungsverfahrens an, stimmt aber ebenfalls zu, dass das Thema bereits seit vielen Jahren beraten werde.
Nicht nachvollziehbar sei die Behauptung von Ratsherrn Baal, dass ein Negativbeschluss zur Zersiedelung der gesamten Fläche führe. Dies sei schlichtweg falsch. Auch seien die Ausführungen von Ratsherrn Müller zum Schutz der Bäume absolut inkonsequent, erinnere man sich an seine Ausführungen zu den Baumfällungen am Templergraben, die er missbilligt habe.
Abschließend ließe sich nur noch sagen, dass, egal wie gut die Verwaltung hier gearbeitet haben möge, die Vorlage eine hervorragende Basis für eine Klage gegen die Verwaltung darbiete, die die Bürgerinitiativen ja auch schon angekündigt haben. In seinen Augen seien deren Erfolgsaussichten hier sehr gut.
Der Oberbürgermeister lässt zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen, welcher mit 16 Dafür-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wird.
Anschließend lässt er über die von der Verwaltung formulierte Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen und zum gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
? Im Änderungsplan wird die Darstellung der Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnitt A Münsterwald / B 258, entsprechend des 300 m Abstandes zum Naturschutzgebiet (NSG) Vichtbachtal, zurückgenommen.
Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich Münsterwald und B 258 (Teilabschnitt A), im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Vetschauer Weg / Bocholtzer Weg (Teilabschnitt B) und im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich Alter Heerler Weg / Avantis (Teilabschnitt B) auf Basis des überarbeiteten gesamträumlichen Planungskonzeptes für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen in der so geänderten, vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
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