09.06.2005 - 11 Kooperation zwischen der Jugendhilfe und der ARGE

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zum Einstieg in die Diskussion berichtet  Herr Raschke über die aktuellen Zahlen der bei der ARGE bekannten arbeitslosen jungen Heranwachsenden (16 bis unter 25 jährigen (U 25 )).  Bei der ARGE sind demnach 807 junge Heranwachsende arbeitslos gemeldet. Hiervon sind 674 ohne Ausbildung und 233 mit Ausbildung. Von den 674 ohne Ausbildung haben 277 keinen  Schulabschluss.  Von den insgesamt 807 gemeldeten  jungen Erwachsenden haben 189  einen Migrationshintergrund. Zur Erläuterung der besonderen Problematik bei diesem Personenkreis berichtet er über die Erfahrungen der ARGE an die jungen Leute heranzukommen. So wurden zu Beginn des Jahres alle arbeitslos gemeldeten jungen Heranwachsenden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Hiervon haben jedoch nur ca. 20 % Gebrauch gemacht. Die restlichen 80 % haben keinerlei Reaktion auf das Einladungsschreiben gezeigt.  Die Gründe hierfür sind vielfältig und ähnliche Erfahrungen wurden im Bereich des früheren A 50 bereits gemacht. Herr  Raschke weist darauf hin, dass, sollten die jungen Leute auf die 2. Einladung der AEGR nicht reagieren, die entsprechenden Sanktionsmechanismen des SGB II ( Umstellung auf Sachleistungen und Direktüberweisung der Miete an den Vermieter) greifen. Hier wirbt er bereits jetzt schon  für Verständnis, da die Rechtsfolgen im SGB II klar definiert sind und die ARGE keinen Ermessungsspielraum hat .

Herr Drescher erklärt, dass Hartz IV (SGB II)  den Eindruck erweckt habe, dass die Jugendberufshilfe überflüssig wird.  Dies ist jedoch  gerade unter Berücksichtigung der Erläuterung von Herrn Raschke nicht  der Fall.  Arbeitseinstieg,  Arbeitsverwaltung, Qualifizierung, Praktika und  schulische Qualifizierung müssen weiter begleitet werden, denn nur so haben die Jugendlichen Chancen auf Erfolg. Hier ist der Arbeitsauftrag des SGB VIII ein viel weitergehender als der des SGB II. Zudem dürfe die Personengruppe, die keinen Anspruch auf SGB II –Leistungen hat und damit nicht an den Fördermöglichkeiten der ARGE partizipieren, nicht vergessen werden. Er führt unter Bezugnahme auf die letzte DJI-Erhebung aus, dass nur 23 % Schüler/innen mit Hauptschulabschluss anschließend einen Ausbildungsplatz bekommen. Dies bedeutet, dass selbst der Schulabschluss, und vor allem der mit schlechter als befriedigend ausfallende, kaum Chancen für eine Ausbildung bietet. Diese jungen Leute sind zurzeit perse vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt abgeschnitten.

Frau Hostettler findet es erschreckend, wie viele Jugendliche hiervon betroffen sind und sieht dringenden Handlungsbedarf.

Frau Wilms bedankt sich bei Herrn Raschke und Herrn Drescher für die Informationen und ist erschüttert, dass so viele Jugendliche trotz der angebotenen Perspektiven  keinen Schulabschluss haben und diese Angebote nicht angenommen werden. Sie erklärt, dass hier auch die Wirtschaft, der Handel und das Handwerk gefordert sind, um passende Ausbildungsplätze und Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen.

Herr Künzer begrüßt die in der Vorlage vorgeschlagene  Kooperation. Die JBH muss die gesellschaftlich Benachteiligten weiter fördern. Mit dieser Aufgabe kann die ARGE nicht allein gelassen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Verschärfung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Frau Scheidt erklärt, dass  die Zahlen  erschreckend sind. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht Ausdruck der Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit der jungen Leute ist. Denn viele bekommen trotz  Wahrnehmung eines Qualifizierungsangebotes keinen Ausbildungs/Arbeitsplatz. Zwischenzeitlich findet schon ein richtiges „Maßnahmenhopping“ statt, ohne den jungen Leuten eine tatsächliche Perspektive geben zu können. Sie bittet, in die Kooperationsüberlegungen die Handwerkskammern und die Schulen mit einzubeziehen.  Frau Griepentrog hält es für eine Verpflichtung auf die Jugendlichen zu zugehen. Die Jugendlichen sind nach vielen Bewerbungsabsagen frustriert. Niederschwellige Jobs werden gebraucht, aber die sind nicht vorhanden.

Herr Raschke erklärt, dass man seitens  der ARGE die Problematik erkannt hat und sich bemüht, Lösungen in Kooperation mit allen Beteiligten zu finden. Als ersten Schritt stellt man auf U 25-Fälle spezialisierte Fallmanager bereit. Im übrigen ist die ARGE erst seit 5 Monaten „in Betrieb“. Die Dinge sind im Fluss, benötigen jedoch auch noch ihre Zeit. Er wird im Oktober zusammen mit der Jugendberufshilfe über den aktuellen Sachstand und dann auch über die Ergebnisse der 2. Einladungsrunde und daraus resultierenden Konsequenzen für die jungen Heranwachsenden berichten. 

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Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Kooperationsvereinbarung mit der ARGE zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

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