13.12.2012 - 9 Seffenter WegPlanung im Rahmen der Integration ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 13.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Verwaltung nimmt Herr U. Müller Bezug auf den Beschluss der Unfallkommission aus dem laufenden Jahr. Demnach sei eine Verbesserung der Radverkehrsführung angemahnt worden, da es insbesondere an den Einmündungen Mies-van-der-Rohe-Straße und Ahornstraße zu Unfällen gekommen sei. Die Planung für den Seffenter Weg sei in zwei Abschnitte aufgeteilt worden. Der erste Abschnitt beziehe sich auf den Republikplatz bis zur Mies-van-der-Rohe-Straße und im zweiten Abschnitt werde die Strecke zwischen Mies-van-der-Rohe-Straße und Pariser Ring betrachtet. Für beide Abschnitte werde jeweils die Variante 2 vorgeschlagen. Für den Einmündungsbereich Geschwister-Scholl-Straße werde eine ergänzende Beschilderung vorgesehen, die das Queren des Seffenter Weges für die Fahrtrichtung stadtauswärts aufzeige. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe über die Verwaltungsvorlage beraten aber keinen Beschluss gefasst. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg habe sich einstimmig bei einer Enthaltung zugunsten des Verwaltungsvorschlages ausgesprochen.
Als Vertreter der CDU-Fraktion stimmt Herr Lindemann dem Vorschlag einer ergänzenden Beschilderung und Markierung für den Einmündungsbereich der Geschwister-Scholl-Straße zu. Damit sei eine von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte aufgeworfene Frage geklärt worden. Die Führung der Radfahrer auf dem 2,7 m breiten Gehweg hinter der Einmündung des Kastanienweges sei aus Sicht der Radfahrer akzeptabel aus Sicht der Fußgänger aber nicht zufriedenstellend. Grundsätzlich wolle sich seine Fraktion der Variante 2 anschließen, doch solle geprüft werden, inwieweit statt der Tempo 30-Zone die Einrichtung einer Tempo 30-Streckengeschwindigkeitsbeschilderung infrage komme, weil die Vorfahrt zugunsten des Seffenter Weges an den Einmündungen beibehalten werden solle.
Herr Müller geht für die Verwaltung auf die Unterschiede zwischen einer Tempo 30-Zone und einer Tempo 30-Streckengeschwindigkeitsbeschränkung ein. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ließen in der Zone im Ausnahmefall ein Abweichen vom Grundsatz Rechts-vor-Links an Kreuzungen und Einmündungen zu. Daher werde auch für diesen Straßenabschnitt die Zonenregelung bevorzugt.
Herr März von der SPD-Fraktion tut sich mit der Einrichtung einer Tempo 30-Zone schwer, da die meisten Autofahrer damit eine Rechts-vor-Links-Regelung verbinden würden. Zudem habe er Bauchschmerzen mit der Radverkehrsführung im Einmündungsbereich der Geschwister-Scholl-Straße. Die aktuellen Ergänzungen würden nicht wesentlich zu einer Verbesserung beitragen. Es solle daher geprüft werden, inwieweit der kombinierte Geh-/Radweg in der Bunsenstraße zugunsten eines reinen Gehweges abgebaut werden könne. Von Claßenstraße und Intzestraße aus könne über den signalgeregelten Knoten am Republikplatz in den Seffenter Weg gefahren werden.
Wie Herr U. Müller erläutert, handele es sich bei der Strecke über die Bunsenstraße um eine beliebte Abkürzung. Nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit werde die Verkehrsführung voraussichtlich funktionieren. Andernfalls müsse die Situation nachträglich untersucht werden.
Herr George bestätigt, dass die FDP-Fraktion den Empfehlungen der Verwaltung folgen werde. Die Variante 2 sei für den unteren Seffenter Weg mit deutlich höheren Kosten verbunden als die Variante 1, werde aber trotzdem befürwortet, da sie die richtige Lösung für eine problematische Situation zwischen Radfahrern und Fußgängern biete.
Aufgrund der nachfolgenden Diskussion über die Unterschiede zwischen einer Tempo 30-Zone und einer Tempo 30-Streckengeschwindigkeitsbegrenzung werden die rechtlichen Unterschiede von der Verwaltung eingehend erläutert. Für die Ausweisung einer Streckengeschwindigkeitsbegrenzung bedürfe es demnach einer besonderen Gefahrensituation, wie sie z. B. an einer Unfallhäufungsstelle bestehe. Hierfür seien die Voraussetzungen nicht gegeben. Bei der Einrichtung einer Tempo 30-Zone handele es sich um eine Entscheidung, die im Einvernehmen mit der Gemeinde zu treffen sei. Dabei könnten städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen für die Tempo 30-Zoneneinrichtung im Seffenter Weg seien gegeben. Aus Sicherheitsgründen sei es vertretbar, abweichend vom Grundsatz die Vorfahrtregelung an den Einmündungen beizubehalten und auf Rechts-vor-Links zu verzichten. In der Praxis stelle dies kein Problem dar, da die vorfahrtregelnde Beschilderung an allen Einmündungen erhalten bleibe. Beispielsweise sei auch in der Jakobstraße innerhalb des Grabenringes auf Rechts-vor-Links bis heute verzichtet worden, ohne dass sich daraus Probleme ergeben hätten.
Herr Servos schlägt als stellvertretender Vorsitzender vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Passus "gemäß der vorgestellten Planung" zu erweitern.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, gemäß der vorgestellten Planung den Seffenter Weg im Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe Straße auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 – 03 L1 (Variante 2) umzubauen, den Abschnitt zwischen der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße und Kastanienweg in die angrenzende Tempo-30-Zone (ohne Rechts-vor-Links-Regelung) aufzunehmen und die Mittelinsel zur Radverkehrsführung am Ortsausgang (Bereich Pariser Ring) auf Grundlage des Plans Nr. 2011 / 11 – 03 L5 (Variante 2) zu bauen. Er fasst den Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausführungsplanung zu erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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