11.12.2012 - 6 Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Ret...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Windmüller weist darauf hin, dass auf Seite 26 der Vorlage in der Zwischensumme der Gebührenbedarfsberechnung für das Notarzteinsatzfahrzeug der Betrag nicht 19.997.415,92 € sondern 1.997.415,92 € lauten muss.

Darüber hinaus verliest Frau Windmüller die Stellungnahme der Krankenkassen vom 06.12.2012, aus der u.a. hervorgeht, dass die Verbände der nordrheinischen Krankenkassen, vorbehaltlich einer späteren Überprüfung der Betriebsabrechnungen 2008 bis 2012, ihr Einvernehmen zur Gebührenbedarfsberechnung 2013 erteilen.

Bezüglich des Rettungsbedarfsplans weist sie darauf hin, dass es in 2013 keine größeren Veränderungen geben wird, da dieser noch Bestand hat.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 11. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.

Der 11. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage