19.12.2012 - 8 Erlass einer Satzung über ein besonders gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bereicht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befind­lichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufs­rechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

 

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Anlagen zur Vorlage