23.01.2013 - 9 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf TOP 7 verwiesen.

Die Bezirksvertretung fasste ohne Aussprache einstimmig folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage