23.01.2013 - 4 Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Zunächst erläutert Frau Hildersperger die Verwaltungsvorlage und die weitere Vorgehensweise.

 

Die CDU-BF bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung und begrüßt die geringere Baudichte, wodurch die Probleme mit den Altbewohnern gelöst werden. In den letzten Jahren haben sich im Gebiet Lichtenbuscher Weg Streitigkeiten und Probleme bei der Benutzung der Stichwege ergeben. Daher sollten in dem jetzigen Plangebiet auch die Reihenmittelhäuser Stichwege zu ihren Gärten erhalten. Die vorgesehene Gestaltungssatzung sollte großzügig und nicht zu rigide sein. Im Übrigen schließt sie sich der Verwaltungsvorlage an.

 

Die SPD-BF begrüßt ebenfalls die Verwaltungsvorlage und erinnert an die seinerzeitigen Diskussionen über das hoch anstehende Grundwasser in diesem Gebiet. Die Verwaltung sagt aus, die vorhandenen Kanäle sind ausreichend dimensioniert und das Regenrückhaltebecken funktioniert. Sie wünscht hierzu noch Klärungsbedarf, wer das Gutachten hierzu erstellt hat. Auch die SPD-BF setzt sich für die nunmehr vorgesehene geringere Baudichte durch mehr Ein- und Doppelhäuser ein. Ein Problem sieht sie in der Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Bereich; 39 Parkplätze bei insgesamt 75 Wohneinheiten scheinen ihr zu wenig. Der Mietwohnungsbau wird positiv gewertet, aber auch dort sind ausreichend Parkplätze zu errichten. Die Anbindung des Plangebietes sowohl an die Kesselstraße als auch an die Raafstraße ist eine gute Lösung. Wenn erforderlich sollte auch der Lichtenbuscher Weg mit angeschlossen werden. Sie stellt die Frage nach der Cadmiumbelastung und deren Ursache. Insgesamt werde sie der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Frau Hildersperger führt zu den aufgeworfenen Fragen und Anregungen aus, mit der Gestaltungssatzung sollen insbesondere die Einfriedungen der Vorgärten für einen einheitlichen Charakter des öffentlichen Raumes sorgen. Je Einheitlicher dieser ist, je vielfältiger können dann die Häuser sein. Die Erreichbarkeit der Gärten bei den Mittelhäusern wird durch die Festsetzung der Stichwege als öffentliche Verkehrfläche sichergestellt. Im Bereich der Monschauer Straße liegt in Teilen ein Mischwasserkanal. Da viel Fremdwasser für eine Kläranlage ein Problem darstellt, wollte die Stawag einen Regenwasserkanal bis zum Iterbach legen. Wegen des dort bestehenden Wasserschutzgebietes ist dieses Vorhaben jedoch nicht möglich. Die Stawag hat daraufhin Abflussmengenmessungen im Mischwasserkanal in der Monschauer Straße durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Fremdwasseraufkommen eher gering ist und ausreichende Kapazitäten für den Anschluss des Plangebietes gegeben sind, so dass ein Regenwasserkanal und ein Regenrückhaltebecken als nicht mehr erforderlich angesehen werden. Sollten von den Wiesen Oberflächenwasser mehr als gedacht anfallen, wurde am nördlichen Rand sicherheitshalber ein Leitungsrecht festgesetzt.

 

Zu den Parkplätzen führt sie aus, dass es hierzu keine Verordnung gibt. Für Besucherstellplätze wird üblicherweise je 3 – 4 Häuser ein öffentlicher Stellplatz vorgesehen. Die Anzahl von 39 öffentlichen Stellplätzen ist bei 75 Wohneinheiten überdurchschnittlich hoch. Zudem gibt es relativ

 

 

große Grundstücke, die auch die Errichtung von Doppelparkplätzen ermöglichen. Der Boden weist eine natürliche Cadmiumbelastung auf, die unter den Grenzwerten von Kinderspielplätzen liegt. Allerdings ist es erforderlich die leicht über die Grenzwerte liegende Cadmiumbelastung in tieferen Erdschichten zu kennzeichnen. Trotzdem ist eine Bepflanzung auf Hochbeeten möglich.

 

Nachdem sich Herr Büchel für die Ausführungen der Verwaltung bedankt, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat die Umlegung gem. § 45 ff. BauGB im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 anzuordnen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=55418&selfaction=print