30.01.2013 - 13.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister gibt einen Überblick über die vorliegenden Unterlagen und erklärt, über die Vorlage abstimmen lassen zu wollen, die die vom MAC genannten Termine beinhalte, abgeändert durch die Beschlüsse vder Bezirksvertretungen Eilendorf, Haaren und Laurensberg.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt, dass der Hauptausschuss diesen Tagesordnungspunkt beraten und mehrheitlich so beschlossen habe, wie eben vom Oberbürgermeister vorgetragen. Entsprechend stimme man den verkaufsoffenen Sonntagen in den Aachen-Mitte und Aachen-Burtscheid zu und übernehme die Änderungen von für die Bezirke Eilendorf, Haaren und Laurensberg. Die Abstimmung werde traditionellerweise offen erfolgen, die CDU-Fraktion werde weit überwiegend dem hier vorgeschlagenen Kompromiss zustimmen.
Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, kritisiert die unterschiedliche Handhabung bei der Berücksichtigung der Änderungswünsche der jeweiligen Bezirke.
Zum Antrag selbst sei zu sagen, dass der MAC bevorzugt die Wochenenden für den verkaufsoffenen Sonntag vorschlage, die zwar umsatzmäßig am lukrativsten erscheinen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einzelhandel aber die Chance auf ein verlängertes Wochenende nehmen. Sicherlich sei diese Herangehensweise aus Sicht des Einzelhandels verständlich, allerdings sei zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht im September 2009 genau dieses reine Umsatzinteresse als Begründung für eine Sonntagsöffnung als verfassungswidrig bezeichnet habe. Ebenso bemerkenswert sei der Umstand, dass die Stellungnahmen der Kirchen und der Gewerkschaften, die sich jedes Jahr, genau so wie seit einiger Zeit die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, gegen verkaufsoffene Sonntage aussprechen, nie Gehör finden. Leider sei es nur ein einziges Mal zu einem mehrheitlichen Beschluss seitens des Rates der Stadt gegen die verkaufsoffene Sonntage gekommen. Sie wolle deshalb an alle noch unschlüssigen Ratsmitglieder appellieren, ihren Beschluss im Sinne der im Einzelhandel Tätigen zu fassen, denen hierdurch mehrere erholsame Wochenenden verloren gehen.
Ratsherr Helg, erklärt als Vorsitzender der FDP-Fraktion, dass diese, wie in den Vorjahren auch, für diese ordnungsbehördliche Verordnung und damit für das Freihalten von Geschäften an diesen wenigen Sonntagen im Stadtgebiet stimmen werde. Gerichtet an Ratsfrau Begolli verweist er auf die Vorlage, nach denen den Bezirksvertretungen ein Anhörungs- bzw. Empfehlungsrecht zustehe, während einzig der Rat der Stadt eine endgültige Entscheidung treffen dürfe.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 21 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen-Eilendorf, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
39,3 kB
|