28.02.2013 - 10 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 938 - Ludwig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Als Ergebnis der Offenlage beschließt er, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:

         Die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Grundstück Ludwigsallee 63 wird im rückwärtigen Bereich vergrößert.

         Die straßenseitigen Baulinien auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77 werden durch Baugrenzen ersetzt.

         Im Rechtsplan wird die Lärmbelastung detailliert in Form von Lärmpegelbereichen festgesetzt.

         Der Punkt 1.4 in den Schriftlichen Festsetzungen mit dem folgenden Wortlaut entfällt:

„Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 25 m² je Grundstück ausnahmsweise zulässig.“

         Der Punkt 2 in den Schriftlichen Festsetzungen wird durch folgende Festsetzung ersetzt:

 

„Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:

 

Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume:

- innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB

- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB

- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB

- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB

 

Für Büroräume:

- innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB

- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB

- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB

 

Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß 5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.

 

Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile anzusetzen sind.

 

*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.“

 

 

Außerdem beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=55985&selfaction=print