28.02.2013 - 20 Satzung über die förmliche Festsetzung des Sani...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erläutert kurz die Vorlage und bittet den Ausschuss darum, in der Beschlussfassung die städtebauliche Zielsetzung zu konkretisieren, nämlich die Aufwertung des Bereichs durch eine räumliche Konzentration, Sanierung des Bereichs zur Ausübung der Prostitution in einem Teilbereich der Antoniusstraße und Sanierung des anderen Bereichs der Antoniusstraße.

 

Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Müller, dass man der Vorlage der Verwaltung zustimmen werde, sehe man die heutigen Beschlussfassungen zum Thema Antoniusstraße eher als formal notwendige, aber untergeordnete Punkte. Man hoffe sehr, dass die Verwaltung zeitnah auch ein inhaltliches Konzept zur Beratung vorlegen werde, dies nämlich halte seine Fraktion für tatsächlich dringend erforderlich.

 

Es ergeht folgender

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 140 BauGB im Hinblick auf eine Sanierungssatzung für den Bereich - Antoniusstraße/ Mefferdatisstraße - durchzuführen.

Vorläufiges Ziel ist die städtebauliche Aufwertung des Bereichs durch eine räumliche Konzentration, Sanierung des Bereichs zur Ausübung der Prostitution in einem Teilbereich der Antoniusstraße und eine Sanierung des anderen Bereichs der Antoniusstraße.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig