12.03.2013 - 6 Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straß...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, informiert aus der Bezirksvertretung Brand, dass von Vertretern der SPD-Fraktion die vorhandene Hecke mit dem Ergebnis nachgemessen wurde, dass die Maße nicht stimmig sind.  Die Verwaltung wird gebeten, die Pläne in Bezug auf die möglichst zu erhaltende Hecke  nochmals zu überprüfen.

 

Ratsherr Luczak, Grüne-Fraktion, fragt nach, um welche Hecke es sich handelt. Laut Ratsherr Blum ist die Hecke an der Seite Niederforstbacher Str. betroffen.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Dr. Wolf, SPD-Fraktion, zu den Kosten, die für die Maßnahme festgesetzt werden, erläutert Frau Buchkremer, dass die konkreten Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag geregelt werden, über den der Planungsausschuss beschließt. Frau Nacken verdeutlicht in diesem Zusammenhang die Beratungsfolge von Bezirksvertretung,  Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und Planungsausschuss mit den jeweiligen Kompetenzen.

 

Herr Baumann trägt für die CDU Fraktion vor, dass er bedauert, dass bei den Planungen kein Spielplatz errichtet wird bzw. ein Spielplatz entfällt. Im Plangebiet wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend auf die Errichtung eines zusätzlichen Spielplatzes verzichtet, da ein  öffentlicher Spielplatz in der Nähe vorhanden ist. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, den Ort des vorhandenen Spielplatzes zu konkretisieren und die Entfernung zum Plangebiet anzugeben.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss einstimmig die Integration des Umweltberichts in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 949 – Niederforstbacher Straße/Münsterstraße/Pützgasse mit den folgenden Änderungen:

 

?         Die Maße der nach Möglichkeit zu erhaltenden Hecke an der Niederforstbacher Str. werden einer erneuten Prüfung unterzogen.

 

?         Die Stelle des vorhandenen Spielplatzes ist konkret zu benennen mit einer Angabe über die Entfernung zum Plangebiet.

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Anlagen zur Vorlage