16.04.2013 - 10 Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Hofmann, Linke-Fraktion, begrüßt die Bürgerbeteiligung seit 2009 zum Thema. Er stellt Fragen und gibt Anmerkungen zum Lärmaktionsplan, u.a. die Frage, wie die Daten aktualisiert werden, ob es nicht besser wäre, punktuell Mess-Stellen zu errichten und wie die Empfehlungen des Bundesinnenministeriums bezüglich des Messwertes 70 Dezibel (dB(A)) konkret zu verstehen bzw. ob hier nicht Werte beschönigt werden.

 

Herr Hahnbück, Fachbereich Umwelt, erläutert, dass die Lärmkartierung im Jahr 2007 vorgenommen wurde und alle 5 Jahre zu aktualisieren ist. Alle Daten, die neu sind, wurden verarbeitet, dies geschieht nach europaweit standardisierten Vorgaben durch die Ermittlung von Jahreswerten. Eine Absenkung des Grenzwertes für Lärm, analog zu der Empfehlung des Landes NRW unterhalb von 70 db (A), würde weitere zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen. Es handelt sich hierbei um eine Handlungsempfehlung bzw. um ein Jahresmittel von Schalldruckpegeln. Dem liegt eine Aufspilittung von Tages- und Nachtwerten zugrunde, wobei auch Schwankungen berücksichtigt werden. Der Lärmaktionsplan ist langfristig angelegt und die Bürgerbeteiligung findet insofern täglich statt, indem Bürger Fragen und Beschwerden unmittelbar an den Fachbereich Umwelt richten.

 

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion legt einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses vor, der sodann verlesen und diskutiert wird:

 

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.

 

Für die Umsetzung von Maßnahme S 3 – Pilotprojekt „Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ ist eine 2-spurige Straße mit hoher Anwohnerdichte  - z.B. die Alt-Haarener-Str. zu wählen. Über die Auswahl dieser Straße entscheidet der Mobilitätsausschuss (MOA) gesondert. Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt.

 

Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.“

 

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, erinnert daran, dass das Thema bereits oft im Ausschuss besprochen wurde und dass den Maßnahmen seitens der FDP-Fraktion grundsätzlich zugestimmt wird. Er erhebt jedoch seine Bedenken zum S 3 Pilotprojekt, welches eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachts vorsieht.

 

 

Ratsherr Luczak, Grüne-Fraktion, widerspricht insofern, dass er ausführt, dass Lärm in der Nacht, vor allem im Sommer, von großer Bedeutung ist. Daher sollte der Versuch mit der Maßnahme S 3 gestartet werden. Er dankt der Verwaltung für die detaillierte Vorlage. Die Bezeichnung „Lärmaktionsplan“ hält er für verwirrend bzw. irreführend. Wenn Lärm gemindert werden soll, wäre ein Vorschlag, von Lärmschutzplan oder Lärmminderungsplan zu sprechen.

 

Ratsherr Schmitz, SPD-Fraktion, äußert ebenfalls Bedenken zur Maßnahme S 3 und regt eine getrennte Abstimmung der Vorlage, ohne die Maßnahme S 3, an.

 

Herr Meiners, Fachbereich Umwelt, nimmt die Anregung zu einer Bezeichnung Lärmschutzplan auf, weist jedoch darauf hin, dass der  „Lärmaktionsplan“ aus einer Vorgabe des Gesetzgebers stammt. Außerdem berichtet Herr Meiners zu den Hintergründen der Formulierung in der Vorlage zur Maßnahme S 3. Bei den aufgeführten Straßen handelt es sich um Optionen und es sei beim Versuch Tempo 30 nachts immer um Einzelstraßen und nicht um eine gesamtstädtische Einführung gegangen.

 

Es folgt eine rege Diskussion unter Beteiligung aller Fraktionen über Möglichkeiten,  Hintergründe und Umsetzung der Maßnahme S 3. Im Ergebnis soll entsprechend dem Beschlussvorschlag von CDU und Grünen nicht für alle Ausfallstraßen ein Tempolimit 30 km/h nachts gelten, es soll ein Versuch an einer geeigneten Stelle durchgeführt werden. Nach einer Testphase sollen die Auswirkungen ausgewertet werden, um feststellen zu können, ob ein Vorteil zur Lärmminderung eingetreten ist. Für die Durchführung eines solchen Pilotprojektes ist es unverzichtbar, dass der Versuch zwischen Verwaltung und Polizei abgestimmt ist. Die Polizei hat grundsätzlich signalisiert, ein Pilotprojekt für 2 Jahre mitzutragen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz unterbreitet einen Vorschlag zur Streckenführung der Pilotphase, die Entscheidung fällt der Mobilitätsausschuss.

 

Die Vorlage der Verwaltung (Seite 6) wird unter 3. Maßnahmen des Lärmaktionsplanes,

S Straßenverkehr entsprechend der Beschlusserweiterung angepasst. Anstatt „S 3 –Pilotprojekt: Nachts Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ soll es heißen :

 

„S 3- Pilotprojekt Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf einer ausgewählten 2-spurigen Straße mit hoher Anwohnerdichte  - z.B. Alt-Haarener-Str.“

 

Ratsherr Schmitz, SPD-Fraktion zieht daraufhin den Antrag auf getrennte Abstimmung zurück.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.

 

Für die Umsetzung von Maßnahme S 3 – Pilotprojekt „Nachts Tempo 30 statt 50 km/h auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ ist eine 2-spurige Straße mit hoher Anwohnerdichte  - z.B. die Alt-Haarener-Str. zu wählen. Über die Auswahl dieser Straße entscheidet der Mobilitätsausschuss (MOA) gesondert. Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt.

 

Über Maßnahme Z 2 „Städtische Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern“ wird der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz aufgrund des erforderlichen Finanzbedarfs in einer gesonderten Vorlage beraten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=56802&selfaction=print