17.04.2013 - 16 Umsetzung des Betreuungsgeldgesetzes in der Stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat nimmt den beiliegenden Sachstand der gesetzgeberischen Initiativen zur Umsetzung des Betreuungsgeldgesetzes zur Kenntnis und befürwortet unter den nachstehenden Randbedingungen eine Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Betreuungsgeldes auf die StädteRegion auch für das Gebiet der Stadt Aachen.

 

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Anlagen zur Vorlage