07.05.2013 - 8 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Fröhlke, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, erläutert kurz die Notwendigkeit und wichtigsten Änderungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung).

 

Auf Nachfrage aus der Bezirksvertretung teilte Herr Fröhlke mit, dass die Bewirtschaftung der Stromkästen zunächst in der Innenstadt und an den Hauptverkehrsstraßen an eine externe Firma vergeben wurden, nach einer Einführungsphase die Außenbezirke und Nebenstraßen auch eingebunden werden. Ansprechpartner für Wildplakatierungen etc. sei dann die vertragliche Firma, da dieser auch die Verfügungsgewalt obliege.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Änderungsvorschläge zustimmend zu Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) vom 19.03.2004 zu empfehlen.

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Anlagen zur Vorlage