22.05.2013 - 6 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 22.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Bezirksbürgermeister Henn begrüßt Herrn Fröhlke, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Aachen.
Herr Fröhlke nimmt Bezug auf die Vorlage und teilt ergänzend mit, dass sich hinter der Straßenverordnung die Zusammenfassung einiger wichtiger Regeln des Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger verbirgt. Der Hauptausschuss hat durch einstimmigen Beschluss beschlossen, dass die Aktion „sauberes Aachen“ erfolgreich durchgeführt werden soll. Eine wesentliche Säule ist die ordnungsbehördliche Seite, die ihr Fundament einerseits in den rechtlichen Grundlagen und andererseits in der tatsächlichen Kontrolle mit Ahndung der Verstöße hat. Es gibt einige inhaltliche Anteile, die im Angebot des Aachener Stadtbetriebes angereichert werden, es gibt private Verträge z.B. für die Stromkästen und Ampelschaltkästen, die verbessert werden sollen. Weiterhin wurden verschiedene politische Anträge eingearbeitet. Die Anfrage der SPD-BF vom 06.05.2013 beantwortet Herr Fröhlke wie folgt:
Zu 1) An Verwarnungs- und Bußgelder wurden im Jahre 2012 ca. 8.500 verhängt
Zu 2) Die über diese Verwarnungs- und Bußgelder eingenommene Summe beläuft sich auf
ca. 44.000,00 €. Dieser Betrag beinhaltet die Gelder von Personen, die uneinsichtig waren.
Zu 3) Die Verwaltung ist in der Lage, die festgestellten Vergehen aufzulisten.
Zu 4) Für diesen Bereich sind 25 Stellen im 2 Schicht-Betrieb und 7 Tage die Woche vorgesehen;
besetzt sind im Moment 20 Stellen. Z.Zt. findet ein Auswahlverfahren statt um die fehlenden 5
Stellen zu besetzen.
Zu 5) Auch in den Stadtbezirken wird die Einhaltung des Kataloges vom Ordnungsamt überwacht.
Zu 6) Im Stadtbezirk Brand sind ca. 5 % des Gesamtvolumens für die Gesamtstadt an Verwarnungs-
und Bußgelder ausgesprochen worden.
Zu 7) Zur Einstellung von Mitarbeitern zur Einhaltung des Kataloges will Herr Fröhlke keine
Angaben machen.
Bezirksbürgermeister Henn bedankt sich bei Herrn Fröhlke für seinen Vortrag.
Ratsherr Tillmanns von der CDU-BF empfindet die Anpassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung an den aktuellen Stand mit einigen redaktionellen Änderungen als sinnvoll. Er führt aus, dass wir alle die Vorzüge einer Großstadt genießen, in der es nicht nur schöne sondern auch negative Dinge zu regeln gibt. Im Grunde genommen besteht bei Kontrollen in den hier angesprochenen Ausmaßen immer Personalmangel. In dem Zusammenhang findet er die Präsenz des City-Service in Brand als gute Lösung.
Herr Hellmann von der SPD-BF plädiert für ein sauberes Aachen und erklärt, dass eine Großstadt ein solches Gesetzeswerk braucht. Dennoch stellt seine Fraktion in Teilen die Erhöhung des Bußgeldkataloges in frage. Die Erstellung des Kataloges macht nur Sinn, wenn er überprüft und wenn eingeschritten werden kann. Er selbst hat bislang nicht beobachten können, dass ein Passant wegen eines ausgespuckten Kaugummis angesprochen worden ist und wie dies dann bewiesen werden soll. Wenn die Ordnungskräfte niemanden ahnden können, was macht dann die Erstellung des Bußgeldkataloges für Sinn? Er führt noch mehrere Beispiele an und fragt nach, ob der Verwarnungs- vom Bußgeldkatalog abgetrennt werden kann bzw. er möchte wissen, ob die Festlegung des Bußgeldkataloges ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist.
Frau Prolingheuer-Griese von den Grünen-BF hält die Änderungen für die Bezirke Laurensberg und Richterich sowie für den Innenstadtbereich für erforderlich, der § 6 Abs. 3 bezieht sich allerdings nicht auf den Stadtbezirk Brand. Sie kann für ihre Fraktion dem Bußgeldkatalog zustimmen.
Herr Fröhlke bejaht die Frage von Herrn Hellmann und teilt abschließend mit, dass Mitarbeiter des Ordnungsdienstes selbstverständlich in Uniform den Innenstadtbereich kontrollieren und sofort erkannt werden, was dann häufig zu unauffälligem Verhalten führt. Allerdings gibt es auch Mitarbeiter, die in ziviler Kleidung ihren Dienst verrichten.
Er wird die Einwände der Bezirksvertretungen berücksichtigen.
Ratfrau Lürken kann das Unbehagen von Herrn Hellmann nachvollziehen. Natürlich kann man sich über die Stimmhaftigkeit des Bußgeldkataloges streiten, denn dieser Katalog alleine wird nicht die Probleme der Stadt lösen. Hier sind Ordnungsamt und Elternhaus gefragt. Der Bußgeldkatalog selbst sei nicht Bestandteil der Aachener Straßenverordnung.
Beschluss: (mehrheitlich mit 1 Stimmenthaltung)
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Änderungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt Aachen den Beschluss der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 zu empfehlen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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60,3 kB
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