07.05.2013 - 4 Aufstellung eines Baulandkatasters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 07.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Preuth erläutert die Vorlage.
Er erklärt, dass Bund, Land und die Gemeinden heute eine unabdingbare, nachhaltige, flächensparende Siedlungspolitik verfolgen würden. Da aber bei den Städten und Gemeinden Bedarf zum Wachsen da sei, komme der Innenverdichtung eine größere Bedeutung zu.
Es stelle sich daher die Frage, wie man eine Übersicht und Informationen bekomme, wo im Innenbereich noch bebauungsfähige Grundstücke vorhanden sind.
Mit einem Baulandkataster könnten wichtige Informationen über die Marktverfügbarkeit von Baulandreserven gegeben werden.
Aus Gründen des Datenschutzes enthalte das Baulandkataster z. B. keine Angaben über Grundstückseigentümer. Die Aussagen hätten lediglich formellen Charakter. Sie seien weder ein Verwaltungsakt noch eine Satzung. Somit hätten die Grundstückseigentümer auch keinen Rechtsanspruch auf Bebauung.
Dieses so aufgestellte und geführte Baulandkataster sei durch § 200 Baugesetzbuch legitimiert und zur Veröffentlichung bestimmt.
Abschließend stellt er das vorgesehene Prozedere dar:
- der Rat beschließt, ein Baulandkataster aufzustellen
- FB 62 erstellt das Baulandkataster bezirksweise mit fachlicher Unterstützung von FB 61, FB 63 und FB 36
- Veröffentlichung mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer
- Aufbau für das gesamte Stadtgebiet in einem Zeitraum von ca. 1 Jahr
- Gewährleistung der Fortschreibung der Daten durch den Fachbereich 62
Frau Hörmann bedankt sich für den Vortrag und sieht die Aufstellung eines Baulandkatasters als wichtiges Hilfsmittel. Ihr stelle sich die Frage, wie jemand, der sich für ein Grundstück interessiere, an den Namen des Eigentümers gelange.
Herr Preuth entgegnet hierzu, dass dieser bei Nachweis eines berechtigten Interesses die notwendigen Auskünfte bekomme, entweder beim Katasteramt der StädteRegion oder ansonsten beim FB 62.
Für Herrn Kuckelkorn zeige der Vortrag, dass es noch viele Baulücken gebe. Ein Baulandkataster könne daher helfen, Grundstücke für Bauwillige zu finden.
Seine Fraktion finde den Gedanken, ein solches Baulandkataster aufzustellen, gut und werde daher dem Beschlussentwurf zustimmen.
Herr Baal findet die Idee ebenfalls sehr überzeugend und signalisiert Zustimmungsbereitschaft. Der Umgang mit dem, was in einem solchen Kataster präsentiert werde, sei eine weitere politische Aufgabe. Beispielsweise könnten sich hieraus Ansätze ergeben, wie man über sinnvolle Baulückenschließung zu weiterem öffentlich-gefördertem Wohnungsbau kommen könne.
Für Herrn Diehm stellt sich nochmals die Frage, was genau unter berechtigtem Interesse zu verstehen sei.
Herr Preuth bestätigt nochmals, dass das Interesse an einem Grundstück zum Erwerb zwecks Bebauung durchaus als berechtigtes Interesse zu werten sei. Dies könne z. B. auch ein Makler haben. Sammelauskünfte irgendwelcher Art gebe es allerdings nicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
193,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1.006,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
238,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
243,1 kB
|