20.06.2013 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948 – Neuen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Plum das Projekt. Die geplante Erweiterung sei dringend erforderlich, daher wolle man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen und die Offenlage für diesen Bebauungsplan beschließen. Man sehe aber durchaus, dass die heute bereits schwierige Parkplatzsituation für die Anwohner nicht einfacher werde, daher bitte man darum, diese Problematik beim Ausbau des Neuenhofer Wegs besonders zu berücksichtigen.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson ebenfalls Zustimmung. Hinsichtlich der Parkplatzsituation müsse man die Entwicklung beobachten, wenn die Erweiterung realisiert worden sei.
Für die FDP-Fraktion betont Frau Moselage, dass der Erweiterungsbedarf der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung seit Jahren unstrittig sei. Auch wenn man die problematische Parkplatzsituation in diesem Bereich anerkenne, gebe es doch keine Alternative zu diesem Vorhaben.
Für die Fraktion Die Linke weist Herr Müller darauf hin, dass der Standort auch gut an den ÖPNV angebunden sei, so dass ein Teil der zusätzlichen Verkehre möglicherweise hierüber aufgefangen werden könne. Insgesamt halte man die Erweiterung für ein notwendiges und gutes Projekt, daher werde man dem Offenlagebeschluss ebenfalls zustimmen.
Für die Fraktion der Grünen stimmt Herr Gaube seinen Vorrednern. In der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sei der Wunsch geäußert worden, die Fußwegeverbindung attraktiv und von Grün begleitet anzulegen, dieser Anregung wolle auch nochmals Nachdruck verleihen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 948 – Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
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